Wehrpflicht für Frauen? Klare Absage von Fekter

Wehrpflicht für Frauen: Klare Absage von Fekter
Wehrpflicht für Frauen: Klare Absage von Fekter (c) dapd (Hans Punz)
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Der Oberösterreichische Kameradschaftsbund startet ein Volksbegehren zu einer Wehrpflicht für Frauen. Innenministerin Fekter erteilt dem Vorschlag eine klare Absage.

VP-Innenministerin Maria Fekter hat am Mittwoch einem Wehrdienst für Frauen, wie ihn der Österreichische Kameradschaftsbund vorgeschlagen hat, eine klare Absage erteilt. Frauen würden wichtige Dienste für die Gesellschaft erbringen und dafür den Preis niedrigerer Einkommen und Pensionen zahlen. "Ihnen noch etwas aufzubürden halte ich für nicht gerechtfertigt", sagte Fekter bei einer Pressekonferenz mit dem oberösterreichischen Rot-Kreuz-Präsidenten Leo Pallwein-Prettner.

Auch dem Vorschlag eines freiwilligen Sozialjahres als Ersatz für den Zivildienst, der mit der Abschaffung der Wehrpflicht wegfallen würde, steht die Ministerin skeptisch gegenüber: Es gebe bereits die Möglichkeit für Frauen, freiwillig Zivildienst zu leisten: "Und der Andrang hält sich in Grenzen." Auch Pallwein-Prettner, dessen Organisation pro Jahr rund 550 Zivildiener zugeteilt bekommt, ist dieser Idee gegenüber vorsichtig: "Wir müssen für das nächste Jahr kalkulieren und können nicht warten, bis sich jemand freiwillig meldet."

"Zivildienst ohne Wehrpflicht wäre Zwangsarbeit"

Der Zivildienst sei ein Wehrersatzdienst, erklärte Fekter. Würde die Wehrpflicht abgeschafft, fiele er ebenfalls weg. Jemanden zum Zivildienst zu verpflichten, sei verfassungsrechtlich nicht möglich, "das wäre Zwangsarbeit", so Fekter. Ohne Zivildiener wäre aber der Betrieb von Organisationen wie dem Roten Kreuz kaum aufrechtzuerhalten. "Das ist, wenn man über die Wehrpflicht diskutiert, mitzubedenken", warnte die Ministerin.

In der Frage, ob ein verpflichtender Sozialdienst bei Entfall der Wehrpflicht verfassungsrechtlich gedeckt wäre, gibt es freilich unterschiedliche Rechtsmeinungen. Von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) her ist zwar ein Zwangsdienst an sich nicht erlaubt, als Ausnahme wird jedoch neben dem Wehrdienst auch eine allgemeine Bürgerpflicht genannt - und unter letztere könnte unter gewissen Bedingungen auch eine Verpflichtung zu einem Sozialdienst fallen, meinen Juristen.

(APA)

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