Kaum war das Urteil da, wurde bereits eine Fristverlängerung für die Ausführung der Rechtsmittel beantragt. Gegen Grasser liegt eine weitere Anklage vor.
Was wird Karl-Heinz Grasser nun tun? Wird er seine bereits angemeldeten Rechtsmittel, Nichtigkeitsbeschwerde (wegen Verfahrensfehlern) und Berufung (wegen der Strafhöhe) zurückziehen? Wird er unter dem Eindruck der präzisen schriftlichen Ausfertigung des Urteils ebendieses annehmen?
Auf keinen Fall. Sein Anwalt Manfred Ainedter hat am Freitag auf „Presse“-Anfrage angekündigt, zunächst einen Fristverlängerungsantrag zu stellen. Zur Erklärung: Eigentlich haben Angeklagte (nur) vier Wochen Zeit, um ihre Rechtsmittel bei Gericht einzubringen.