Sideletter

Verwaltungsrichter kritisieren "parteipolitische Absprachen"

Verwaltungsgerichtshof
Verwaltungsgerichtshof (c) Die Presse, Clemens Fabry
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Die Enthüllungen in den türkis-grünen Sidelettern seien "jedenfalls dazu angetan", das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte zu erschüttern, heißt es vom Dachverband.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter kritisiert die mit dem türkis-grünen "Sideletter" bekannt gewordenen "parteipolitische Absprachen" über die Besetzung von Leitungsfunktionen in der Gerichtsbarkeit. Diese Enthüllungen seien "jedenfalls dazu angetan", das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Gerichte zu erschüttern. Um es zu stärken, müssten die Präsidenten-und Vizepräsidentenposten am VwGH und am BVwG über Vorschlag unabhängiger Gremien besetzt werden.

In dem am Wochenende bekannt gewordenen Sideletter haben sich ÖVP und Grüne auch das Nominierungsrecht für Spitzenpositionen in der Justiz aufgeteilt. Neben den bereits erledigten Besetzungen am Verfassungsgerichtshof (Präsident ÖVP, Vizepräsidentin Grüne) und am Bundesfinanzgericht (Präsident ÖVP) gibt es weitere Absprachen über zwei Verwaltungsgerichte. Für den heuer mit der Pensionierung Harald Perls frei werdenden Präsidentenposten am Bundesverwaltungsgericht hat die ÖVP das Nominierungsrecht. Und auch für den Verwaltungsgerichtshof teilen sich ÖVP (Präsident) und Grüne (Vizepräsident) das Nominierungsrecht bereits auf - für den Fall, dass die Position im Lauf der Legislaturperiode nachzubesetzen sein sollte. Präsident Rudolf Thienel erreicht allerdings erst im Jahr 2025 die Altersgrenze von 65 Jahren.

Weisungsfrei und unabhängig?

Für den VwGH gibt es gar keine gesetzliche Regelung zu den Besetzungsvorschlägen an den Bundespräsidenten, dem die Ernennung obliegt. Für das seit 2014 tätige BVwG ist (ebenso wie das BFG) im Gesetz für die Leitungsfunktionen ein Vorschlag durch eine Kommission vorgesehen. Dieser gehören allerdings neben Wissenschaftern und den Präsidenten der drei Höchstgerichte auch Vertreter der Ministerien bzw. des Kanzleramts an.

Da besteht "Verbesserungsbedarf", konstatierte Markus Thoma vom Dachverband der Verwaltungsrichter: Alle Mitglieder müssten weisungsfrei und unabhängig sein - und einem solchen unabhängigen richterlichen Gremium müsste auch das Vorschlagsrecht für die VwGH-Führung übertragen werden. Die Besetzungsverfahren sollten endlich nach den europäischen Standards ausgerichtet werden, fordert der Dachverband.

Denn das Vertrauen der Bevölkerung fuße nicht nur auf dem Vertrauen in die Unabhängigkeit einzelner Richter bzw. Richterinnen, sondern "baut auch auf dem Vertrauen auf eine Leitung der Gerichte durch Präsidentinnen und Präsidenten sowie Vizepräsidentinnen und -präsidenten, die politischen Einflüssen nicht zugänglich sind, auf", konstatierte der Dachverband.

Der Ruf nach Besetzung der Leitung auf Basis des Vorschlags eines richterlichen Personalsenats war jüngst auch im Zusammenhang mit dem Obersten Gerichtshof zu hören - nach Bekanntwerden von Chats der OGH-Vizepräsidentin Eva Marek, die parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen in der Justiz nahelegten.

(APA)

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