Gastkommentar

Was nach den Sidelettern auf Österreich zukommt

(c) Peter Kufner
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Österreichische Tradition hin oder her, das Land sollte einsehen, dass Postenschacherei ein für alle Mal ihr Ende finden muss.

Mitten in der (primär politischen) Empörung über die nun zutage getretene Postenschacherei im Kontext der „Sideletter“ sind die rechtlichen Aspekte der Problematik eher untergegangen. Diese sind aber von weit größerer Dimension, als von der Öffentlichkeit wahrgenommen. Bei näherer Betrachtung zeigt diese Affäre nämlich erhebliche verfassungsrechtliche, EU-rechtliche und international-rechtliche Implikationen.

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Soweit hier Stellen aus dem privatrechtlichen Bereich vorab zugeteilt worden sind, sind einmal die Regeln der nationalen Auswahlverfahren verletzt worden. Diese mögen z. T. rudimentärer Natur sein, aber sie sind dennoch vorhanden. KandidatInnen, die sich auf ein derartiges, von vornherein aussichtsloses Verfahren eingelassen haben, wären nun wohl zumindest schadenersatzberechtigt. Hinzu kommen die Freizügigkeitsregeln der EU gemäß Art. 45 AEUV: Auch diese sind in einem solchen Fall verletzt worden, gemeinsam mit dem Allgemeinen Rechtsgrundsatz der guten Verwaltung. Es wäre hier die Nichtigkeit des Auswahlverfahrens zu prüfen und auf jeden Fall die Verpflichtung der Republik gegeben, Vorkehrungen zu treffen, damit in Zukunft EU-Recht Beachtung findet. Auch ist ein geregeltes Verfahren zur Durchsetzung dieser Ansprüche zu schaffen.

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