Zugangsbeschränkung

WU-Studium nur mit 2-G verfassungswidrig?

VfGH-Präsident Grabenwarter und seine Stellvertreterin Madner lehren auch an der WU
VfGH-Präsident Grabenwarter und seine Stellvertreterin Madner lehren auch an der WUGEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk
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Die Wirtschaftsuniversität Wien lässt ab März nur noch Geimpfte und Genesene studieren. Verfassungsrechtler melden dagegen massive Bedenken an, am Höchstgericht drohen Befangenheiten.

„Ab Sommersemester benötigen alle Teilnehmer*innen von Lehrveranstaltungen und Prüfungen einen gültigen 2-G-Nachweis. Personen, die davon ausgenommen sind oder dieser nicht unterliegen, haben einen 2,5-G-Nachweis zu erbringen.“ Mit diesen Worten verkündet die Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) auf ihrer Website einen Ausschluss von Personen, die weder geimpft noch genesen sind, vom Studium.

Fachleute des Verfassungsrechts melden auf Anfrage der „Presse“ erhebliche Zweifel an, dass diese rigide Maßnahme zulässig ist. Der Schritt der WU erfolgt zeitgleich mit der vollständigen Rückkehr zum Präsenzunterricht. Wer 2-G nicht erfüllen kann (und nicht impfbefreit und mit maximal 48-Stunden altem PCR-Test ausgestattet ist), kann sich semesterweise beurlauben lassen und das Studium später fortsetzen.

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