Das Rektorat betont die Verpflichtung, Universitäts-Angehörige zu schützen. „Wir knüpfen am Impfpflichtgesetz an“, sagt Vizerektor Michael Lang zur „Presse“.
Trotz starker Bedenken von Verfassungsexperten bleibt die Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) dabei, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ab 1. März nur noch mit 2-G-Nachweis zu erlauben. Nur wer nicht der Impfpflicht unterliegt, kann stattdessen zum Eintritt einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
„Wir knüpfen am Impfpflichtgesetz an“, sagt Vizerektor Michael Lang zur „Presse“. Es wäre „inkonsequent, etwas zu akzeptieren, was nach dem Gesetz nicht zulässig wäre“. Lang beruft sich zugleich auf Schutzpflichten der WU gegenüber Studierenden und Lehrenden, die im Übrigen mit breiter Mehrheit die von 2,5- auf 2-G verschärften Zugangsbeschränkung befürwortet hätten. Die Verfassungsrecht-Professoren Andreas Janko (JKU Linz) und Karl Stöger (Uni Wien) hatten dagegen eingewandt, die Impfpflicht könnte mit dem temporären Ausschluss vom Studium grundrechtswidrig scharf sanktioniert sein. Die WU sollte daher die neuen Restriktionen nochmals überdenken, meinte Janko zur „Presse“.