Das Rektorat betont die Verpflichtung, Universitäts-Angehörige zu schützen. „Wir knüpfen am Impfpflichtgesetz an“, sagt Vizerektor Michael Lang zur „Presse“.
Trotz starker Bedenken von Verfassungsexperten bleibt die Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) dabei, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen ab 1. März nur noch mit 2-G-Nachweis zu erlauben. Nur wer nicht der Impfpflicht unterliegt, kann stattdessen zum Eintritt einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.