ORF droht ungeimpften Mitarbeitern mit Gehaltsstreichung

Roland Weißmann
Roland Weißmann(c) APA/ROLAND SCHLAGER
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Jenen ORF-Mitarbeitern, die sich nicht impfen lassen oder genesen sind und auch nicht im Homeoffice arbeiten können, droht die Streichung des Gehalts. Kündigungen sollen nicht ausgesprochen werden. Puls 4 setzt indes die 2G-Regel für Gäste aus.

Der ORF hat in den vergangenen zwei Jahren strenge Auflagen im Kampf gegen die Corona-Pandemie eingeführt. Damit wolle man die Betriebs-, Produktions- und Sendefähigkeit absichern, wurde stets argumentiert. Diese Linie des ehemaligen ORF-Generaldirektors Alexander Wrabetz wird von dessen Nachfolger Roland Weißmann nun fortgesetzt: Ungeimpfte und nicht genesene ORF-Mitarbeiter, die im Homeoffice ihre Tätigkeit nicht ausüben können, bekommen ab 14. Februar keine Gehaltsfortzahlung mehr. Das ist einer internen Aussendung zu entnehmen, die von der FPÖ zitiert wird. Der ORF bestätigte gegenüber der „Presse“ die Maßnahme und betonte, dass es hierbei um Mitarbeiter gehe, die weder die 2G-plus-Regelung erfüllen, noch im Homeoffice arbeiten können.

Betroffen seien eine niedrige, zweistellige Anzahl an Mitarbeitern. Für diese gab es bisher eine Entgeltfortzahlung, die jetzt auslaufe. Das bedeute auch nicht, dass jene Kollegen kein Geld mehr bekommen, sondern es werde mit jedem individuell versucht, eine Lösung zu finden, die ihre Tätigkeit insoweit an die Gegebenheiten anpasst, dass Ihre Arbeit ‚home-office-tauglich‘ sei. Nicht betroffen seien jene Mitarbeiter, die eine Ausnahme von der Covid-Impfpflicht vorlegen können.

In der internen Aussendung ist von einer letztmaligen „Übergangsfrist bis zum 14. Februar 2022 für die Fortzahlung des Entgelts“ die Rede.

Die Maßnahme kommt nicht ganz überraschend. Bereits seit Mitte Dezember galt in „sensiblen Bereichen“ 2G – also für alle Mitarbeiter der TV- und Hörfunkstudios (von der Redaktion bis zu den Cuttern), in den Newsrooms der Landesstudios sowie in körpernahen Bereichen wie Masken- und Kostümbildnerei. Mitarbeiter, die weder geimpft noch genesen sind, konnten ihre Tätigkeit seit damals nicht oder nur sehr eingeschränkt ausüben. Anfang Jänner wurde das verschäft: Seitdem ist der Eintritt in die ORF-Betriebsstätten nur mehr unter Beachtung der 2G-plus-Regel möglich.

Schon im November wurden „dienstrechtliche Konsequenzen“ angedroht für Ungeimpfte, die dies auch bleiben wollen. Schlimmstenfalls drohe die Kündigung, hieß es damals. Die FPÖ bezeichnet die nun bekannt gewordene Maßnahme als „totalitär und unmenschlich“.

Keine 2G-Regel mehr für Gäste von Puls 4

Auch andere Rundfunkunternehmen im Land machen ihren Angestellten angesichts der Coronapandemie Vorgaben. Die ProSiebenSat.1Puls4-Gruppe setzt auf eine 2,5G-Regel. Somit können auch Personen, die weder geimpft, noch genesen sind, mit einem aktuellen PCR-Test die Arbeitsstätte betreten. In Bereichen, wo Abstände schwierig einzuhalten sind - etwa im Styling- oder Studio-Bereich -, ist für alle ein gültiger PCR-Test verpflichtend. Das Unternehmen bietet zudem darum, Homeoffice wo möglich in der aktuellen Lage zu nützen, um die vor-ort-arbeitenden Teams maximal zu schützen.

Die 2G-Regel, die bis vor kurzem für Gäste galt, ist hingegen ausgesetzt. Der Sender argumentiert damit, dass die Impfung bei Omikron nicht gegen Ansteckung schütze und die Regel somit die Sicherheit nicht mehr erhöhe.

Bei Servus TV gilt die gesetzlich vorgeschriebene 3G-Regel. Dabei stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenfreie Tests zur Verfügung, Homeoffice wird "situativ" eingesetzt. In hochsensiblen Bereichen wie Studios gibt es zusätzliche Testvorgaben. Mitarbeitende, die nicht geimpft sind, werden nicht von der Arbeit ausgeschlossen. "Dieser Umgang entspricht nicht unseren Werten und halten wir für höchst fragwürdig", hieß es aus dem Unternehmen.

(her/APA)

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Der ORF droht ungeimpften Mitarbeitern mit Rauswurf

Die 2-G-Regel gilt ab Mitte Dezember in „sensiblen Zonen“ des ORF, wie etwa in Newsrooms. Ungeimpfte, die dies auch bleiben wollen, werden zunächst versetzt. Ihnen drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“. Und: 2 G gilt „natürlich auch für Studiogäste“.
 Ungeimpfte Mitarbeiter werden nicht gekündigt - vorerst. Ende des Jahres wird diese Maßnahme evaluiert
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Die Arbeit in Fernseh- und Hörfunkstudios, in Newsrooms der Landesstudios und im in Masken- und Kostümbereich ist nur mehr nach Impfung oder Genesung erlaubt. Wer diese Kriterien nicht erfüllt, soll versetzt werden.

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