Er verlegte Asylwerber in ein Quartier mit Stacheldraht. Nun ist FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl angeklagt. Und gibt an: „Hätte wer gesagt: ,Das geht nicht‘, hätte ich es nicht gemacht.“
„Waldhäusl muss weg!“ Das steht auf bunten Transparenten, die von etwa zwei Dutzend Demonstranten Mittwochmorgen vor dem Landesgericht St. Pölten hochgehalten werden. Im Inneren des Gebäudes erklärt derweil der Angeklagte, der niederösterreichische FPÖ-Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl, warum er Ende November 2018 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – 16 Personen, zwei mit rechtskräftig negativem Asylbescheid, 14 mit laufendem Asylverfahren – in Drasenhofen untergebracht hat.
Es ist vor allem die Beschaffenheit des abgelegenen Quartiers nahe der tschechischen Grenze, im Bezirk Mistelbach, um die sich der Prozess dreht. Das schlichte Gebäude war von einem Bauzaun umgeben. Ein Teil des Zauns war durch Stacheldraht verstärkt. Eine Überwachungskamera kam ebenso zum Einsatz wie ein von Waldhäusl angeforderter Wachhund.