Wie schaffen es Auftraggeber und Bieter, schon den bloßen Anschein von Wettbewerbsverstößen oder Mauscheleien zu vermeiden? Ein schwieriges Unterfangen.
Wien. Öffentliche Auftragsvergaben kommen immer wieder ins Gerede. Das reicht von der sogenannten Inseratenaffäre bis zu Querelen rund um die Auftragserteilung für PCR-Tests an Schulen. Im letzteren Fall entschied jüngst das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), dass ein Direktabruf aus einer Rahmenvereinbarung rechtswidrig war, und verdonnerte die Republik zu einer Geldbuße von 500.000 Euro.
Von diesem Geld profitiert nun der Wissenschaftsfonds (Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, FWF), eine Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung. Diesem fließen laut Bundesvergabegesetz solche Bußgelder zu, das gilt seit einer Novelle im Jahr 2013. Die insgesamt aus diesem Titel erhaltenen Gelder summieren sich damit auf rund 1,2 Mio. Euro, das teilte der Fonds kürzlich der APA auf Anfrage mit.