Zwangsvollstreckung

Telegram: Nach Drohung der Zwangsvollstreckung folgt "konstruktives Gespräch"

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Nach Drohungen von Zwangsvollstreckung, Abschaltung und strafrechtlicher Verfolgung, gab es nun nach monatelangen Versuchen der Kontaktaufnahme, ein erstes Gespräch. Telegram signalisiert Kooperationsbereitschaft.

Das Bundesinnenministerium hat nach anhaltendem Druck einen direkten Kontakt zur Konzernspitze des umstrittenen Messengerdienstes Telegram herstellen können. Demnach habe am Mittwoch "ein konstruktives Gespräch mit Vertretern aus der Konzernspitze von Telegram per Videokonferenz" stattgefunden. Dabei habe die Spitze von Telegram ihre größtmögliche Kooperationsbereitschaft mit den deutschen Behörden erklärt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will Telegram dazu bringen, entschlossen gegen Hass und Hetze vorzugehen.

Zur Verfolgung von Straftaten im Messengerdienst Telegram hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine Taskforce eingerichtet. Zu ihrer  Aufgabe zählt unter anderem auch, ob und inwiefern Telegram mit den zuständigen Behörden kooperiert. Ziel sei die Verbesserung der Kooperation, insbesondere bei der Aufklärung von Aufrufen über Telegram zu Tötungsdelikten und weiteren schweren Straftaten. Offenbar scheint die Taskforce erste Erfolge feiern zu können. Bislang ignorierte der russische Dienst das in Deutschland geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz, wonach ein Zustellbevollmächtigter ernannt werden muss, der für Beschwerden, Löschanfragen und dergleichen erreichbar ist. Schreiben dieser Art, versandeten zuletzt bei dem nun mittlerweile in Dubai ansässigen Unternehmen.

Auch der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat der Plattform Telegram mit Zwangsvollstreckung und strafrechtlicher Verfolgung auch außerhalb der EU gedroht. Der Hass und die Hetze auf der Plattform müssten geächtet und entfernt werden, warnte Buschmann.

Telegram kommt seinen Verpflichtungen nicht nach

"Die Rechtslage ist eindeutig. (...) Wir werden beispielsweise prüfen, ob und wo Telegram Vermögen hat, in das wir im Falle eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides vollstrecken können." Telegram sei mehr als ein Messengerdienst. Es biete die öffentlichen Funktionen eines sozialen Netzwerkes und müsse sich an das dafür gültige deutsche Recht halten. "Dazu gehört unter anderem, einen Ansprechpartner für deutsche Behörden zu benennen, wenn auf Telegram zu Straftaten aufgerufen wird, indem zum Beispiel sogenannte Feindeslisten veröffentlicht werden. Telegram kommt dieser Verpflichtung nicht nach."

Telegram wird unter anderem von radikalen Impfgegnern und Querdenkern genutzt, um sich für sogenannte "Spaziergänge" gegen die Corona-Maßnahmen zu vernetzen. Die Herausforderung liege allerdings darin, deutsches oder europäisches Recht auch durchzusetzen, wenn ein Unternehmen wie Telegram seinen Sitz in Dubai habe.

(APA/DPA)

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