Die Generalprokurator hält die OLG-Entscheidung zur Herausgabe des ORF-Recherchematerials für nichtig. Ob der ORF die Bänder behalten darf, ist nicht klar.
Zuletzt war es auffallend ruhig um die jüngsten Angriffe auf die Medienfreiheit in Österreich geworden. Seit Mittwoch ist aber wieder ordentlich Bewegung in die Debatte rund um die widerrechtliche Einvernahme von Magazinjournalisten und die Rechtsstreitigkeiten um die ORF-„Am Schauplatz"-Sendung gekommen. Da diskutierte im Rahmen des „ORF-Dialog-Forum" eine Expertenrunde über die Pressefreiheit als wichtiges Gut der Demokratie.
"Die Medienfreiheit ist das Elixier der Informations- und Meinungsvermittlung. Ohne sie gibt es keine Demokratie", sagte der Schweizer Jurist und langjährige Presseratsvorsitzende, Peter Studer am Mittwoch Abend. Gerhard Litzka, der Medienrechtler und Mitverfasser des Medienrechts, zitierte einen französischen Minister, der einst gesagt haben soll: "Die Presse muss schreiben können, was sie will, damit die anderen nicht machen können, was sie wollen."
In einem der beiden Anlassfälle, in der Causa ORF-„Am Schauplatz", hat die Justiz wenige Stunden nach der Diskussionrunde, am Donnerstag Nachmittag, eine Entscheidung gefällt. Die Generalprokuratur als oberste staatsanwaltliche Behörde hat dem Obersten Gerichtshof (OGH) eine Wahrungsbeschwerde übermittelt. Nach Ansicht der Generalprokuratur muss die Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG), aufgehoben werden.
Dieses hatte Anfang September per Beschluss entschieden, dass der ORF zu Beweismittelzwecken das gesamte Recherchematerial zur „Am Schauplatz"-Sendung über zwei jugendliche Skinheads herausgeben muss. Der ORF hatte die Herausgabe verweigert. Die Generalprokuratur hält den OLG-Beschluss für nichtig, da an diesem eine ausgeschlossene Richterin mitgewirkt hatte. Dem erkennenden Drei-Richter-Senat des OLG hatte eine Richterin angehört, die die Schwester der Ersten Oberstaatsanwältin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Ilse Vrabal-Sanda, ist. Diese war wiederum in das "Am Schauplatz"-Verfahren eingebunden, weil sie eine Verfügung gegengezeichnet hatte.
Der OGH ist zwar nicht an diese Rechtsansicht gebunden, doch folgt er in aller Regel der Meinung der Prokuratur. Sollte sich das auch in diesem Fall bestätigen, hieße es im Hinblick auf das umstrittene ORF-Material für die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die die Causa untersucht, weiter warten. Die Entscheidung, ob sie das gesamte Material erhält, würde dann erst 2011 fallen.
Letztlich ist die Entscheidung der Generalprokuratur nicht in der Sache ergangen, sondern nur aufgrund der Beurteilung eines Formalfehlers. In der Diskussionsrunde am Mittwoch war genau das indirekt befürchtet worden. Dass der Beschluss des OLG zwar aufgehoben werde, sich der OGH aber nicht inhaltlich mit der Thematik rund um die Herausgabe von Redaktionsmaterial beschäftigen werde. Dazu hat der Oberste Gerichtshof freilich nun noch immer die Möglichkeit. Ob er das tut, wird sich erst weisen.
Der Schweizer Peter Studer hält in einem Fall, wie dem rund um die ORF-"Schauplatz"-Sendung, die etwas "schlitzohrige Lösung von bügerlichem Ungehorsam" durchaus für angemessen. Rohmaterial werde in der Schweiz nur dann herausgegeben, wenn Gefahr für Leib und Leben gegeben sei. Zudem sei in der Schweiz der Quellenschutz in der Verfassung verankert. Der Geschäftsführer des Verbandes Österreichischer Zeitungen, Gerald Grünberger, plädierte, dass das Redaktionsgeheimnis auch in Österreich in den Verfassungsrang aufgenommen werde. Zudem sprach er sich für ein "absolutes Verwertungsverbot für Materialien, die unter Brechung des Redaktionsgeheimnisses erlangt werden" und die Einführung eines "Informationsfreiheitsgesetzes" aus.
Moschitz: "Leicht ist das nicht".
Der von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache angezeigte "Schauplatz"-Redakteur Ed Moschitz saß am Mittwoch im Publikum und meldete sich am Ende der Diskussion zu Wort, als die Rede auf seine Person kam. Er werde seit Monaten als "Beschuldigter" geführt, im Rahmen der Vorbereitungen zu der Fernsehdokumentation, Jugendliche zur NS-Wiederbetätigung angestachelt zu haben. "Ich habe das natürlich nicht gemacht", sagte er und schilderte den Ablauf der Vorfälle am Rande der FPÖ-Kundgebung in Niederösterreich aus seiner Sicht. Er sei seit acht Monaten mit einem Sprechverbot durch seinen Arbeitgeber, den ORF, belegt und wurde bislang weder von der Polizei noch von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft zu den Vorfällen befragt. Unterdessen sei er mit einem Politiker konfrontiert sei, der immer wieder neue Vorwürfe gegen ihn vorlege. "Leicht ist das nicht", sagte Moschitz.
Die Experten beim Dialog-Forum waren sich jedenfalls einig, dass die aktuellen Vorfälle nicht nur auf Schlampigkeitsfehler der Justiz zurückzuführen seien, sondern auch auf gesetzliche Missstände, die rasch ausgeräumt gehörten. Ein erster Schritt dazu könnte heute, Freitag, passieren. Justizministerin Bandion-Ortner (VP) und Medienstaatssekretär Ostermayer (SP) laden ab neun Uhr Früh, Experten zur nicht öffentlichen Fachtagung rund um das Thema Redaktionsgeheimnis. Dabei treffen die Justiz- und Mediensprecher aller Parteien, Juristen aus Bundeskanzleramt und Verfassungsdienst, Universitätsprofessoren, Medienanwälte, Journalisten und Vertreter von Journalistengewerkschaft, Presserat und Presseclub Concordia zusammen.
Das Redaktionsgeheimnis und seine Rechtfertigung, seine Grenzen und seine Zukunft sind auch Thema beim kommenden "Rechtspanorama am Juridicum" am 22. November um 18 Uhr, Dachgeschoß des Juridicum. Es diskutieren: "Presse"-Chefredakteur Michael Fleischhacker, ORF-Anwalt Gottfried Korn, WU-Professor und Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter und Staatsanwältesprecher Gerhard Jarosch.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.11.2010)