Der ÖVP-Klubobmann bestreitet, auf die Besetzung eines Finanzamts in Oberösterreich Einfluss genommen zu haben. Ob seine parlamentarische Immunität aufgehoben wird, entscheidet der Immunitätsausschuss des Nationalrats. Wie könnten die Parteien abstimmen?
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat den Nationalrat darum angesucht, die parlamentarische Immunität von ÖVP-Klubobmann August Wöginger aufzuheben, um die Ermittlungen rund um mutmaßliche Postenschacher im Jahr 2017 fortzuführen.
Ob Wöginger tatsächlich an die Justiz ausgeliefert wird, entscheidet der Immunitätsausschuss des Nationalrats. Die Immunität wird dann aufgehoben, wenn die vorgeworfene Straftat offensichtlich nicht im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht. Diese Frage müssen nun die Abgeordneten klären. Wie werden sie abstimmen?
Begehr zum Großteil noch geprüft
Wie sich die ÖVP im Ausschuss verhalten wird, ist noch offen, hieß es seitens des Klubs am Montag. Die Grünen prüfen das Begehr laut Ö1-"Mittagsjournal" noch. Christian Hafenecker, FPÖ-Fraktionsvorsitzender im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss, sprach sich in einer Aussendung für die Auslieferung Wögingers aus, um die Vorwürfe aufklären zu können. "Wo Thomas Schmid und das Finanzministerium draufstehen, ist meistens ÖVP-Korruption drinnen."
Selma Yildirim, SPÖ-Justizsprecherin und Obfrau des Immunitätsausschusses, wollte den Beratungen in ihrer Partei nicht vorgreifen, hielt aber fest: „Bei Vorwürfen aufgrund von Korruptionsdelikten haben wir immer der Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten zugestimmt."
Neos-Generalsekretär Douglas Hoyos geht auch davon aus, dass die Pinken einer Aufhebung zustimmen, denn er sieht keinen Zusammenhang mit dem politischen Mandat Wögingers. „Das ist ein ganz klassischer Fall“, betont er, wo man sehe, wie die ÖVP mit Posten umgehe: „Es geht darum, wen man kennt, und nicht, was man kann. Und dem muss dringend ein Ende gesetzt werden."
Experte sieht Zusammenhang mit politischer Tätigkeit
Parlamentsexperte Werner Zögernitz hingegen - er war früher auch Klubdirektor der ÖVP - sieht durchaus einen Zusammenhang mit Wögingers Tätigkeit als Parlamentarier und würde empfehlen, ihn nicht auszuliefern. Zögernitz verwies gegenüber dem ORF-Radio auch darauf, dass in diesem Fall keine Frist verjähren würde, und sobald Wöginger nicht mehr im Nationalrat vertreten sei, könnte er weiter verfolgt werden.
Die Entscheidung über die Aufhebung von Wögingers parlamentarischer Immunität könnte am 23. Februar stattfinden, schlägt Yildirim den anderen Fraktionen vor. An diesem Tag ist die nächste Sitzung des Nationalrats angesetzt.
>>> Zum Beitrag im Ö1-"Mittagsjournal"
(APA/Red.)