Coronamaßnahmen

2-G-Regel beim Friseur fällt, Veranstaltungen ohne Personengrenze

Mit dem 12. Februar fällt die 2-G-Regel beim Friseur (Archivbild).
Mit dem 12. Februar fällt die 2-G-Regel beim Friseur (Archivbild).(c) REUTERS (KAI PFAFFENBACH)
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Mit Samstag, 12. Februar, dürfen auch Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind, zum Friseur. Bei Veranstaltungen fallen die zahlenmäßigen Beschränkungen, nicht aber 2-G.

Die türkis-grüne Bundesregierung nimmt weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Pandemie verhängten Maßnahmen vor. Neben dem Wegfall der 2-G-Regel in Geschäften und Museen sollen nun auch körpernahe Dienstleister Erleichterungen erfahren. Im Detail bedeutet das:

  • Ab Samstag, 12. Februar, entfällt die 2-G-Pflicht im Handel. Das bedeutet: Nicht mehr nur Personen, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind, dürfen die Geschäfte aufsuchen (bisher war das nur in Geschäften für den täglichen Bedarf gestattet). Weiterhin bestehen bleibt aber die Tragepflicht von FFP2-Masken. Dasselbe gilt für Museen, Kunsthallen und Bibliotheken.

  • Auch körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen ab Samstag wieder mit einem 3-G, anstatt nur einem 2-G-Nachweis aufgesucht werden. Das bedeutet: Auch wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, darf eintreten. Erhalten bleibt aber auch hier die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

  • Bei Veranstaltungen fallen die Personenobergrenzen, erhalten bleibt aber, dass nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden, das gilt auch für Fußballstadien etwa. Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze über 50 Personen sind nur erlaubt, wenn es ein Konsumationsverbot gibt und die FFP2-Masken durchgehend getragen werden.

  • Unverändert bleibt die FFP2-Pflicht indoor und outdoor. Auch die Nachtgastronomie ist weiterhin geschlossen - die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr.

Begründet werden die Lockerungen inmitten der Omikron-Welle mit der „stabilen und berechenbaren“ Lage auf den Intensivstationen. „Alle Daten und Zahlen der letzten Wochen zeigen uns: Omikron stellt im Gegensatz zu vorherigen Corona-Wellen derzeit keine akute Bedrohung für unser Gesundheitssystem dar“, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) dazu in einer Aussendung. Neben einem Impfappell an die Bevölkerung bittet er sie, weiterhin Vorsicht walten zu lassen: "An all jene, die gerade die Semesterferien mit ihren Kindern für Freizeitaktivitäten nutzen, richte ich dennoch einen Appell zur Vorsicht: Tragen Sie Ihre FFP2-Maske nicht nur dort, wo sie ohnehin vorgeschrieben ist, sondern auch dann, wenn Sie unter vielen Menschen sind."

Wien trägt Lockerungen mit

Auch Wien wird die neuen Lockerungen mittragen. Man halte diese für vertretbar, wie ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betonte. Es werde in diesem Bereich keine Sonderregelungen geben, da die Ausgangslage in Wien - etwa angesichts einer relativ niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz - derzeit gut sei.

Die Bundeshauptstadt hat in Sachen Coronamaßnahmen immer wieder eigene, strengere Regeln verordnet. Zuletzt wurde etwa angekündigt, dass man weiter bei 2-G in der Gastronomie bleiben möchte, da beim Trinken oder Essen keine Maske getragen wird. Der Bund hat hier eine Rückkehr zu 3-G per 19. Februar vorgesehen.

Von „Salami-Taktik“ und „Vorschriften-Irrgarten“

Kritik kommt von der FPÖ. Bundesparteiobmann Herbert Kickl spricht von einem „verwirrenden Vorgehen“: "Die Regierung handelt offenbar nach dem Motto: 'Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?'“ Mit dieser "Salami-Taktik" wolle die durch die Sideletter-Affäre und die "vielen ÖVP-Korruptionsfälle" schwer angeschlagene Bundesregierung offenbar in der Bevölkerung Punkte sammeln, mutmaßte Kickl in einer Aussendung. Das Schauspiel sei aber leicht durchschaubar. Andere Länder hätten längst erkannt, dass die Omikron-Welle die Karten völlig neu gemischt habe "und die kritische Phase längst vorbei ist".

Auch Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) gehen die Lockerungen nicht weit genug. Er fordert eine Neubewertung der Corona-Situation insgesamt und ein Ende für den "Vorschriften-Irrgarten". [>> Mehr dazu]

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(Red./APA)

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