Der Wirtschaftskammerpräsident wünscht sich ein schnelles Ende für den "Vorschriften-Irrgarten“. Auch Sport- und Freizeitbetriebe fordern nun die 3-G-Regel.
Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) fordert angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus eine Neubewertung der Corona-Situation insgesamt und ein Ende für den "Vorschriften-Irrgarten". Ein europäischer Vergleich sei angebracht, so Mahrer, denn viele Länder würden seit Wochen sukzessive ihre Corona-Maßnahmen zurücknehmen. Friseur-Innungsmeister Wolfgang Eder freute sich indes, dass für seine Branche ab 12. Februar nur mehr die 3-G-Regel gilt.
"Wir sind sehr froh nach langen, wirklich schwierigen Verhandlungen am 12. Februar bei den Lockerungsschritten dabei zu sein", sagte der Friseur-Vertreter. Die Bundesregierung hatte zuvor für den kommenden Samstag Lockerungen im Veranstaltungs- und Messebereich sowie auch für die körpernahen Dienstleister angekündigt. Ganz haben die Friseure "in den zähen Gesprächen" ihr Ziel aber nicht erreicht, so Eder, denn im Vergleich zum Handel bleibe es bei der 3-G-Regel.
20 bis 30 Prozent weniger Kundschaft durch Pandemie
Trotzdem: "Wir sind sehr glücklich und hoffen, dass alle Kunden wieder zu uns kommen können." Die Pandemie sorgte für 20 bis 30 Prozent weniger Friseur-Kundinnen und -Kunden. Nun wolle man zurück zu den alten Kundenzahlen, sagte Eder.
Für Mahrer ist indes "die Zeit gekommen, maximale Freiheit zurückzugeben. Wir müssen jetzt rasch den Vorschriften-Irrgarten ausmisten." Parallel dazu sollen jetzt die Vorbereitungen für den kommenden Herbst und Winter beginnen, um dem Virus im Fall des Falles einen Schritt voraus zu sein. "Die neu gewonnene Freiheit müssen wir alle gemeinsam nutzen und den Fokus auf zentrale Zukunftsthemen wie Arbeitskräftemangel, Aus- und Weiterbildung sowie Energie- und Rohstoffkosten zu legen", so der Wirtschaftskammerchef.
Auch die anderen körpernahen Dienstleister über die Friseure hinaus begrüßten naturgemäß die Aufhebung der 2-G-Beschränkungen. Es werde für mehr Fairness gesorgt, so Dagmar Zeibig, Bundesinnungsmeisterin der Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure, Piercer, Tätowierer und Nagelstudios.
Freizeit- und Sportbetriebe fordern ebenfalls 3-G-Regel
Die Fachverbandsobfrau der Freizeit- und Sportbetriebe, Astrid Legner, ortete einen "ersten positiven Schritt" beim Fall der Personenbeschränkung für Veranstaltungen bei gleichzeitiger Beibehaltung der 2-G-Regel. Dies allerdings mit einem großen "Aber": Denn Lockerungen für alle Freizeit- und Sportbetriebe seien "längst überfällig. Das gilt umso mehr, als nun auch bei den körpernahen Dienstleistern auf 3-G umgestellt wird", so Legner in einer Aussendung.
"Eine zeitversetzte gestaffelte Rückkehr zur 3-G-Regel ist nicht nachvollziehbar und wirft sowohl Gleichheits- als auch Abgrenzungsprobleme auf", gab die Vertreterin der Freizeit- und Sportbetriebe zu bedenken. "Wir fordern eine Gleichbehandlung mit den körpernahen Dienstleistern und somit die Anwendung von 3-G ebenfalls ab kommenden Samstag, spätestens jedoch ab 19. Februar", so Legner.
(APA)