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Corona-Tests: ÖVP zeigt Burgenlands Landtagspräsidentin an

Symbolbild: Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus
Symbolbild: Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus APA/AFP/ALEX HALADA
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Verena Dunst wurde positiv auf das Coronavirus getestet. Ein zweiter Test brachte ein negatives Ergebnis, sodass sie kurz darauf zur Landtagssitzung kam. Die ÖVP ortet Widersprüche.

Die ÖVP Burgenland erstattet Anzeige gegen Landtagspräsidentin Verena Dunst. Der Grund: Sie ortet widersprüchliche Aussagen der SPÖ-Politikerin bezüglich der Testergebnisse auf eine Infektion mit dem Coronavirus. Klubchef Markus Ulram bekräftigte am Donnerstag seine Kritik und drängte auf Aufklärung. Da Dunst der Forderung nach Offenlegung und Korrespondenz nicht nachgekommen sei, erstatte man nun Anzeige. Die Präsidentin hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Dunst war nach einem positiven PCR-Test Ende Jänner erneut getestet worden und nach einem negativen Ergebnis nur zwei Tage später zur Landtagssitzung erschienen. Ulram meinte, es gelte aufzuklären, ob die Landtagspräsidentin "privilegiert behandelt wurde oder ob sie rechtswidrig gehandelt hat": "Wir werden diesen Sachverhalt zur Aufklärung weitergeben, denn der Verdacht der fahrlässigen oder vorsätzlichen Gefährdung durch übertragbare Krankheiten steht weiterhin im Raum."

Dunst hatte die Vorwürfe als haltlos bezeichnet. Da die Testcharge fehlerhaft gewesen sei, sei sie neuerlich getestet worden. Zur Landtagssitzung sei sie erst nach der Aufhebung der Absonderung durch die Gesundheitsbehörde gekommen. Auch sie hatte rechtliche Schritte erwägt, sollten die Angriffe der ÖVP weitergehen.

SPÖ fehlt jede Grundlage für Anzeige

Die SPÖ betonte in einer Aussendung am Donnerstag, die Anzeige gegen Dunst entbehre jeglicher rechtlichen Grundlage. "Die ständigen ÖVP-Anzeigen gegen politische Gegner haben einzig und allein einen Zweck, ablenken von den eigenen Skandalen", zeigte sich Klubchef Robert Hergovich verärgert. Die Präsidentin habe korrekt gehandelt und sei erst nach behördlicher Aufhebung ihrer Absonderung der gesetzlichen Teilnahmepflicht an der Landtagssitzung nachgekommen.

(APA)

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