E-Wirtschaft

Auszahlung des Energiekostenausgleichs ab März für Stromsektor "unrealistisch"

Vom Energiekostenausgleich profitieren sollen Haushalte bis zur ein- oder zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
Vom Energiekostenausgleich profitieren sollen Haushalte bis zur ein- oder zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Die Energieversorger sollen den Bonus von 150 Euro pro Haushalt auszahlen, verweisen aber auf rechtliche und technische Schwierigkeiten.

Die Regierung möchte die Auszahlung des "Energiekostenausgleichs" von einmalig 150 Euro für fast alle Haushalte (in Summe 600 Millionen Euro) gerne von den Energieversorgern abwickeln lassen, nämlich über die Stromrechnung. In der E-Wirtschaft sieht man sich aus rechtlichen, technischen und inhaltlichen Gründen aber als der falsche Adressat. In erster Linie wird auf den Datenschutz verwiesen, aber auch auf Fragen der Datenaufbringung und der Datenverknüpfung.

So einfach wie beim Einpflegen der "GIS-Gebührenbefreiungen" in die Stromrechnungen wäre es nicht. Von der Rundfunkgebühr befreite Haushalte müssen etwa keine Ökostromkosten tragen - dem Netzbetreiber reicht für jeden Kunden (Zählpunkt) die Info, ob der Abnehmer GIS-befreit ist oder nicht. Beim Energiekostenausgleich soll aber das Einkommen ja nach Haushaltsgröße berücksichtigt werden. Profitieren sollen nur Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalte bis zur ein- oder zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, aktuell liegt diese bei 5670 Euro brutto monatlich.

"Wir wissen nicht, was unsere Kunden verdienen"

"Die Netzbetreiber haben nicht die nötigen Informationen - es ginge ja um Millionen Zählpunkte", heißt es aus der E-Wirtschaft: "Die Daten müssten im Finanzministerium aufbereitet werden." Vor allem wollen Stromversorger nicht in den Geruch kommen, sie würden ihren Kunden nachspionieren oder wüssten, wie hoch das Einkommen eines Haushalts ist. Erst kürzlich habe man Datenschutzbedenken zur Ausrollung der modernen Smart-Meter-Stromzähler zerstreuen können, da wolle man keine Verunsicherung der Kunden, hieß es von einem großen Versorger: "Wir wissen nicht, was unsere Kunden verdienen. Das weiß nur das Finanzministerium. Solche Daten haben wir gar nicht - und die Kunden hätten auch etwas dagegen."

"Es wird überschätzt, was wir von den Kunden wissen. Wir haben im Zuge der Datenschutzgrundverordnung alles löschen müssen, was wir wussten, also etwa womit ein Kunden heizt." Man kenne eine Kundennummer, eine Adresse und den Jahresverbrauch - wisse aber zum Beispiel nicht, ob derjenige, der die Stromrechnung bezahlt, überhaupt dort wohnt oder nicht zum Beispiel der Vermieter, der Hausherr ist. Auch die Haushaltsgröße sei den Versorgern unbekannt, ebenso ob es sich um Patchwork-Familien, Wohngemeinschaften oder Ähnliches handle.

"Es kann nicht Aufgabe von Energieversorgern sein, irgendwelche Einkommensgrenzen zu kontrollieren", heißt es bei einem anderen großen EVU: "Als Versorger und Netzbetreiber kann und darf man das gar nicht wissen. Es kann nicht in der Verantwortung der Energieunternehmen liegen, die Daten so aufzubereiten." Vielfach laute ein Vertrag auf eine verwandte Person oder den Vermieter, der gar nicht an der Adresse wohne, an ihn zahle aber der Endkunde, argumentiert man auch bei diesem Versorger und ähnlich bei anderen. Das Problem beginne mit der Frage: "Was ist ein Haushalt?" und gehe bis hin zur Ferienwohnungs- und Zweit- oder Drittwohnsitz-Thematik.

Mit Auszahlung nicht vor Sommer zu rechnen

Für unrealistisch hält man in der E-Wirtschaft, dass die 150 Euro, mit denen die Regierung die gestiegenen Energiekosten noch in dieser Heizsaison abfedern wollte, schon ab März mit der Rechnung der Netzbetreiber gutgeschrieben werden können: Selbst wenn die nötigen Daten "jetzt schon parat" wären, würden umfangreiche Prozessänderungen von "zwei bis drei Monaten" erforderlich sein. Vor Sommer sei also nicht damit zu rechnen.

Im Interessenverband Oesterreichs Energie, der federführend für die gesamte Strombranche mit der Regierung das Thema erörtert, hält man sich zu den Gesprächen bedeckt, die es zuletzt vor zwei Wochen gegeben hat und die nach der ersten Semesterferienwoche weiterlaufen. Die Branche habe auf verschiedene Punkte hingewiesen, die vorweg geklärt werden müssten - rechtliche und technische Fragen, insbesondere auch ein gesetzlicher Auftrag.

(APA)

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