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EuGH gibt grünes Licht für EU-Rechtsstaatsmechanismus

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Die Richter in Luxemburg weisen Klagen von Ungarn und Polen ab. Der Gerichtshof erklärt eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen in der EU für rechtens.

Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten damit den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Dies ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen.

Konkret geht es um die "Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit", die seit Anfang 2021 in Kraft ist. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern in einem Land droht. In solchen Fällen kann die EU-Kommission vorschlagen, Auszahlungen aus dem gemeinsamen EU-Budget zu kürzen.

Empörung in Polen und Ungarn

Polen und Ungarn sahen sich besonders im Fokus des neuen Instruments und klagten deshalb dagegen vor dem EuGH. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus nutzt. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Sommer 2020 vor, mit der man die Regierungen in Budapest und Warschau dazu gebracht hat, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben. Das Europaparlament drängte die EU-Kommission hingegen seit Monaten, den Mechanismus zu nutzen.

Die Regierungen in Budapest und Warschau reagierten am MIttwoch empört. Die ungarische Justizminister Judit Varga sprach auf Facebook von einem "politischen Urteil". Es sei ein lebender Beweis dafür, dass Brüssel seine Macht missbrauche. Die ungarische Regierungspartei Fidesz sprach von einem "politischen Rachefeldzuges" und einem "Rechtsstaatlichkeits-Jihad gegen Ungarn". Das Urteil sei ein weiterer Versuch, Druck auf Ungarn wegen dessen Gesetz zur Einschränkung von Informationen über Homosexualität und Transsexualität auszuüben.

Die Entscheidung des EuGH stelle einen "Angriff auf unsere Souveränität" dar, erklärte der polnische Vize-Justizminister Sebastian Kaleta laut AFP auf Twitter. "Polen muss seine Demokratie gegen die Erpressung verteidigen, die darauf abzielt, uns unser Recht auf Selbstbestimmung zu nehmen."

„EU-Kommission muss endlich handeln"

EU-Abgeordnete zeigten sich nach dem Urteil am Mittwoch dagegen zufrieden und forderten die EU-Kommission zum Handeln auf. Die EU-Kommission "muss nun - bei weiterer Weigerung - Sanktionen gegen Ungarn und Polen verhängen", twitterte der Vizepräsident des EU-Parlaments Othmar Karas (ÖVP). "Wenn sich jemand nicht an die Spielregeln hält, soll er auch keine finanzielle Unterstützung bekommen", betonte auch die ÖVP-Delegationsleiterin Angelika Winzig.

Noch schärfer äußerten sich SPÖ und Grüne. Die SPÖ-EU-Abgeordnete Bettina Vollath forderte "eine sofortige und rückwirkende Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus". Die EU-Kommission müsse überprüfen, inwiefern EU-Gelder zum Abbau von Demokratie, Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit verwendet werden und seit Anfang 2021 bereits verwendet wurden. Auch die Grünen forderten die EU-Kommission auf, "endlich" zu handeln. "Als Hüterin der Verträge ist diese Vorgehensweise der EU-Kommission grob fahrlässig den Bürger*innen aller Mitgliedsstaaten gegenüber, da dies als Unterstützung der Regierungen gewertet werden kann", erklärte die Grüne EU-Delegationsleiterin Monika Vana in einer Aussendung.

Ob und wie schnell die EU-Kommission den Mechanismus nun auslöst, ist unklar. Zum einen muss sie unter Berücksichtigung des Urteils noch die Leitlinien zur Anwendung des Instruments fertigstellen. Hinzu kommen politische Erwägungen: Polen ließ zuletzt vorsichtige Signale einer Annäherung an Brüssel erkennen. In Ungarn steht Anfang April die Parlamentswahl an. Sollte die EU-Kommission zuvor den Rechtsstaatsmechanismus auslösen, könnte dies als Einmischung in den Wahlkampf verstanden werden.

(APA/dpa)

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