Journalistin Dobler klagt "Exxpress" nach Entlassung via Twitter

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EXXPRESS - SCH�TZ / SCHMITT(c) APA (ROLAND SCHLAGER)
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Die  Kolumnistin Anna Dobler schrieb nach dem TV-Film "Wannseekonferenz": "Das waren nicht nur Mörder, sondern auch durch und durch Sozialisten." Daraufhin trennte sich das Online-Boulevardmedium "Exxpress" von ihr.

Die Journalistin Anna Dobler klagt gegen ihre Entlassung bei "Exxpress". Ende Jänner setzte sie anlässlich des Fernsehfilms "Wannseekonferenz" einen Tweet ab: "Das waren nicht nur Mörder, sondern auch durch und durch Sozialisten". Bei der Wannseekonferenz 1942 besprachen NS-Funktionäre die sogenannte Endlösung der Judenfrage. Dobler wurde nach dem Tweet entlassen, was sie wiederum durch einen Tweet von "Exxpress“-Chefredakteur Richard Schmitt erfuhr. Er und Exxpress.at-Herausgeberin Eva Schütz sahen mit dem Tweet Doblers eine Grenze überschritten. Sie betonten, dass sie als auch die Redaktion die Ansicht Doblers nicht teilten und entließen die bis dahin als stellvertretende Chefredakteurin tätige Journalistin.

In der Anfechtungsklage, die der APA vorliegt, steht, dass Dobler mit ihrem Tweet keinen Entlassungsgrund gesetzt habe. Die Aussage entspreche der Blattlinie. In der Anfechtungsklage, über die zunächst "Der Standard" berichtete, wird nun argumentiert, dass eine "verbotene Motivkündigung" vorliege: Die Klägerin habe nämlich in der Vergangenheit unter anderem wiederholt die "journalistisch-unethische Vorgehensweise" bei exxpress.at kritisiert. Mit dem Tweet zur "Wannseekonferenz" habe sie sich keine Ehrverletzung gegen den Dienstgeber zuschulden kommen lassen, da in der Vergangenheit wiederholt derartige Ansichten auf exxpress.at veröffentlicht worden seien. Dieser Vorwurf soll in der Klage mit mehreren Beispielen untermauert werden.

Herausgeberin Schütz sieht "völlig unrichtige Vorwürfe". Sie hielt fest, dass der Tweet von vielen Lesern zutreffend als "Verharmlosung des Nationalsozialismus sowie als schwere Beleidigung von Sozialisten, die in KZs inhaftiert waren", beurteilt wurde. Aufgrund eines eingetretenen Vertrauensverlusts sei Dobler entlassen worden. "Da das rechtswidrige Verhalten von Frau Dobler so eindeutig ist, versucht sie in ihrer Klage völlig unrichtige 'Vorwürfe' zu konstruieren. Zu diesen werden wir, soweit dies überhaupt notwendig ist, im Gerichtsverfahren Stellung nehmen", so Schütz. Auch hielt sie fest: "Jede Verbreitung dieser unwahren und konstruierten Vorwürfe Doblers aus der arbeitsrechtlichen Klage würde zwangsläufig medienrechtliche Folgen haben."

Schmitt gab auf APA-Anfrage keinen Kommentar ab. Auf Twitter hielt er jedoch fest: "Die Dame hat Irres über die Täter des Holocaust getwittert, wollte sich dafür nicht einmal entschuldigen, klagt nun den exxpress und verbreitet böse Unwahrheiten über ihre Kollegen".

(APA/Red.)

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