Rechtsstaatlichkeit

Neuer Pfeil im Köcher der EU-Kommission

APA/AFP/ATTILA KISBENEDEK
  • Drucken

Der Europäische Gerichtshof weist die Beschwerde Polens und Ungarns gegen neue Sanktionsmittel der EU zurück. Brüssel kann nun Subventionen stoppen, wenn ihre ordnungsgemäße Verwendung nicht gewährleistet werden kann.

Luxemburg/Brüssel. Es war eine Premiere, die von der Tragweite der Causa zeugt: Am Mittwoch wurde zum ersten Mal eine Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) live übertragen. Die EU-Höchstrichter kamen zum Schluss, dass der neue Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit mit dem EU-Recht vereinbar ist und zur Anwendung kommen kann. „Die Presse“ erläutert die wichtigsten Implikationen des wegweisenden Urteils.

Worum geht es in der Sache und wie kam die Causa ins Rollen?

Der sogenannte Konditionalitätsmechanismus soll dafür sorgen, dass EU-Gelder nicht dorthin fließen, wo gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen wird. Aus Rücksicht auf die nationalpopulistischen Regierungen Polens und Ungarns, die sich gegen die Einführung des Mechanismus gesträubt hatten, verständigte sich die EU 2020 darauf, dass Budapest und Warschau die Gelegenheit bekommen sollen, das Sanktionsregime vor dem EuGH anzufechten, bevor es zum Einsatz kommt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.