Umweltförderungsgesetz

Reparaturbonus rückt näher

Pfandsysteme sollen wieder forciert werden.
Pfandsysteme sollen wieder forciert werden.(c) imago images/Michael Gstettenbauer
  • Drucken

Eine  Novelle des Umweltförderungsgesetzes passierte am Donnerstag den Umweltausschuss. Der Reparaturbonus, die Forcierung von Pfandsystemen oder der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen sollen somit gesetzlich verankert werden.

Eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes hat am Donnerstag mit Stimmenmehrheit von ÖVP, Grünen und NEOS den Umweltausschuss passiert. Damit werden Förderungen von Maßnahmen der Regierung, wie der Reparaturbonus, die Forcierung von Pfandsystemen oder der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, verankert. Diese sollen zum Erreichen der Klimaneutralität 2040 beitragen.

Die Novelle bringe 709 Mio. Euro bis zum Jahr 2025 für die Förderung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen aus dem EU-Aufbaufonds, hatte das Umweltministerium mitgeteilt, als die Novelle im Jänner den Ministerrat passierte.

Gesetzesnovelle

Die rechtliche Grundlage für Umweltförderungen in Österreich ist laut Parlamentskorrespondenz das im Jahr 1993 in Kraft getretene Umweltförderungsgesetz. Dieses soll nun für die neuen Förderungen der Investitionen und Maßnahmen aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 novelliert werden. Damit sollen Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft wie der Reparaturbonus oder die Forcierung von Pfandsystemen aber auch der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen oder die Bekämpfung von Energiearmut umgesetzt werden.

Die bisherige Förderschiene Altlastensanierung wird um Flächenrecycling ausgeweitet, um dem fortschreitenden Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten. Weiters wird der Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie eingerichtet. Außerdem werden die Zielsetzungen und Förderungsgegenstände der Umweltförderung im Inland in Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040 aktualisiert. Weitere Anpassungen betreffen die Vergabe der Förderungen. Die Maßnahmen sollen aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbaufonds finanziert und über die Förderschienen des Umweltförderungsgesetzes abgewickelt werden.

Förderungen ab April

Ein Großteil der Förderungen könne bereits ab April 2022 beantragt werden, erklärte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Umweltausschuss. Besonders hob sie laut Parlamentskorrespondenz den Biodiversitätsfonds hervor, durch den erstmals signifikante Mittel außerhalb der Agrarpolitik für diesen Bereich zur Verfügung stünden. Auch auf den wirtschaftlichen Mehrwert beispielsweise des Reparaturbonus für Klein- und Mittelbetriebe ging sie besonders ein. Die Novelle leiste nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern auch zu einer besseren Lebensqualität und Gesundheit für die Menschen, so Gewessler.

Neben grünen und türkisen Politikerinnen begrüßte auch SPÖ-Abgeordnete Julia Herr viele Punkte der Novelle, da diese auch auf Forderungen der Sozialdemokraten basierten. Es gebe jedoch noch einigen Verbesserungsbedarf und offene Fragen, was beispielsweise den Zeitpunkt der Verfügbarkeit des Reparaturbonus oder die Biodiversitäts-Strategie betreffe. Letztere liege nämlich noch gar nicht vor, wie auch Michael Bernhard (NEOS) und Walter Rauch (FPÖ) bemängelten.

Es seien bereits Förderungsgegenstände und Schwerpunkte, wie Datenerhebung und Monitoring, definiert, antwortete Umweltministerin Gewessler. Eine explizite Strategie werde noch Anfang April in einer Biodiversitäts-Kommission diskutiert, die sowohl aus Stakeholdern, als auch aus Abgeordneten bestehe, wie Ausschussobmann Lukas Hammer (Grüne) ergänzte. Was den Reparaturbonus betreffe, könne die Registrierung der Betriebe laut Gewessler bereits im März beginnen.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.