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Presserat erklärt "Falter"-Montage in "Best of böse" für zulässig

Als "eine Inszenierung eines Familienlebens in der politischen Agenda“, beschrieb Florian Klenk die Darstellung.
Als "eine Inszenierung eines Familienlebens in der politischen Agenda“, beschrieb Florian Klenk die Darstellung.(c) Screenshot Falter-Cover
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Die Fotomontage in weihnachtlichem Setting, die mit "geilzeit“ betitelt war und (wohl) Kurz' Lebensgefährtin mit entblößter Brust zeigte, sei eine Frage des Geschmacks. Und der Presserat dafür nicht zuständig.

Im vergangenen Dezember hat der "Best of Böse"-Jahresrückblick der Wochenzeitung "Falter" für Aufregung gesorgt. Eine mit "geilzeit" betitelte Fotomontage im Stil einer Krippenszene zeigte (wohl) Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz' Lebensgefährtin Susanne Thier mit entblößter Brust. Mehrere Personen - auch aus der Politik - befürchteten einen Eingriff in deren Persönlichkeitsschutz und beschwerten sich beim Presserat. Dieser erklärte die Montage nun als medienethisch zulässig.

Auf dem Bild sind Kurz und dessen Lebensgefährtin mit neugeborenem Kind als Josef und Maria zu sehen. Darüber hinaus sind zwei Politiker als Hirten dargestellt. Der Begleittext lautet: "Die Liebe Familie". Der Presserat hielt in einer Aussendung zunächst fest, dass die Presse- und Meinungsfreiheit bei Satire und Karikatur besonders weit auszulegen sei. Dennoch gebe es Grenzen wie die Menschenwürde einer Person zu beachten.

Mit dem Titel "geilzeit" werde auf das Magazin "Freizeit" der Tageszeitung "Kurier", "der der 'Falter' offenbar eine besondere Nähe zu Sebastian Kurz zuschreibt", als auch das "Geilomobil" aus dem Wiener Wahlkampf 2010 angespielt, so das Selbstkontrollorgan. "Die liebe Familie" beziehe sich wiederum nicht nur auf die junge Familie Kurz, sondern auch auf die Gruppe junger Männer, die als "türkise Familie" bezeichnet werden. "Die Bildveröffentlichung ist eine Persiflage darauf, dass vor allem familiäre Gründe (und nicht belastende Chatnachrichten) für den Rückzug aus der Politik ausschlaggebend gewesen seien", interpretierte der Presserat.

„Thier am öffentlichen Leben teil"

Zu prüfen galt es, ob Thier auf diese Art und Weise in den politischen Diskurs miteinbezogen werden durfte. Die Darstellung mit entblößter Brust weise im Kontext mit der Überschrift "geilzeit" einen sexualisierten Gehalt auf, womit ein Eingriff in die Privatsphäre vorliegen könnte. Zwar übte Thier selbst keine politische Funktion aus, doch war sie während der politischen Tätigkeit von Kurz in den Medien präsent - etwa bei Wahlkampfveranstaltungen an seiner Seite oder nachdem ihre Schwangerschaft bekannt gegeben worden war. "Folglich nahm Thier am öffentlichen Leben teil, und die Beziehung mit Kurz wurde für die politische Erzählung des Politikers eingesetzt", hielt der Presserat fest und maß diesem Umstand entsprechendes Gewicht bei. Zudem sei erkennbar, dass es sich um eine Montage handle.

Der Presserat anerkannte den Umstand, dass der "Falter" mehrere die Montage scharf kritisierende Leserbriefe veröffentlichte. Allerdings hätten sowohl Chefredakteur Florian Klenk als auch Herausgeber Armin Thurnher auf die "umfangreiche, mit Argumenten untermauerte Kritik der Öffentlichkeit differenzierter reagieren" können, merkte das Selbstkontrollorgan kritisch an.

„Geschmacksfragen, für die der Presserat nicht zuständig ist"

"Ob die Satire als gelungen einzustufen ist und ob es sinnvoll war, die Lebensgefährtin des eigentlichen politischen Akteurs in den Mittelpunkt der Bildkomposition zu rücken, sind Geschmacksfragen, für die die Senate des Presserats nicht zuständig sind", wurde abschließend festgehalten. Fest stehe, dass nach Abwägung aller Aspekte der Beitrag medienethisch zulässig sei.

ÖVP-Frauensprecherin Elisabeth Pfurtscheller kritisierte die Entscheidung: "Man konnte leider davon ausgehen, dass das Gremium unter dem Vorsitz von Ex-SPÖ-Justizministerin Maria Berger zu diesem Urteil kommt. Insofern ist das zwar entsetzlich, aber nicht überraschend."

>>> Florian Klenk im Dezember zum Falter-Cover
>>> Armin Thurnher im Dezember in seiner Kolumne

(APA)

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