Zurückweisen

Illegaler Pushback: Asylkoordination ortet "System"

Die Asylkoordination warnt vor einer methodischen Anwendung illegaler Zurückweisungen. Auslöser war ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark, wonach die Zurückweisung eines minderjährigen Somali im vergangenen Sommer rechtswidrig war.

Einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark zufolge war das Zurückweisen eines jungen Somali ("Pushback") im Juli 2021 in Bad Radkersburg nach Slowenien nicht legal. Dies berichtete die NGO Asylkoordination am Samstag. Der Gerichtsentscheid zeige, dass es ein systematisches Muster von Menschenrechtsverletzungen an Europas Grenzen gebe. Die Landespolizeidirektion nannte dies einen Pauschalvorwurf, man gehe in eine außerordentliche Revision.

Die Asylkoordination Österreich bezog sich auf eine Entscheidung des steirischen Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVG) vom 16. Februar, worin auf eine entsprechende Beschwerde eingegangen war. Darin hieß es u.a., die Zurückweisung sei in gröblicher Außerachtlassung des faktischen Abschiebeschutzes rechtswidrig. Durch die Vorgangsweise der Sicherheitsorgane sei dem Beschwerdeführer ein fundamentales Recht auf Einleitung eines Asylverfahrens und damit eines Abschiebeschutzes genommen worden. Seitens der Asylkoordination vermute man "kalkulierten Rechtsbruch oder systemisches Führungsversagen". Es brauche klare Handlungsanweisungen für die Beamten. Der junge Somali habe mittlerweile in Slowenien Asyl erhalten.

LPD geht in Revision

Seitens der Landespolizeidirektion Steiermark (LPD) hieß es am Samstag, das Erkenntnis des LVG habe man erhalten, es werde derzeit vom Rechtsbüro geprüft. Sicher sei, dass man in eine außerordentliche Revision gehen werde. Grundsätzlich hätten Fremde den für die Beurteilung maßgeblichen Sachverhalt von sich aus vorzubringen und glaubhaft zu machen. Es gebe "keine gesetzliche Vorschrift, welche die aktive Anbietung eines Asylantrages vorsieht", wurde mitgeteilt.

Der "pauschale Vorwurf", dass es sich hierbei um eine methodische Anwendung von illegalen Zurückweisungen handle, sei aus Sicht der LPD nicht nachvollziehbar und werde entschieden zurückgewiesen. Bei Aufgriffen von sich illegal in der Steiermark aufhaltenden Personen - 2020 und 2021 rund 2.200 Menschen - sei es in zwei Fällen zu Beschwerden gekommen. Die Fremdenpolizei berichte aus Erfahrung, dass bei diesen Aufgriffen oftmals auch bewusst kein Asylantrag gestellt werde, um diesen erst im gewünschten Zielland stellen zu können.

Grüner Abgeordneter warnt vor rechtswidrigem Handeln der Polizei

Der Grüne Nationalratsabgeordnete Georg Bürstmayr sagte zu der Causa am Samstag in einer Aussendung, der vorliegende Fall sei sehr gut dokumentiert und das Gericht sehe darin eine schwere Menschenrechtsverletzung. "Das lässt sich nicht einfach wegreden oder ignorieren", so Bürstmayr. Wenn das rechtswidrige Handeln von Polizisten keinerlei Konsequenzen habe, könnte das noch schlimmere Rechtsverstöße zur Folge haben.

(APA)

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