Gastbeitrag

Wo der Schutz der DSGVO endet

Bloomberg (Jason Alden)
  • Drucken

Bei einer Auseinandersetzung ehemaliger Mitgesellschafter um vormals gemeinsame Kundendaten bietet die Datenschutz-Grundverordnung keine Hilfe.

Linz. Im Wirtschaftsleben kommt es mitunter vor, dass sich zwei Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH persönlich zu weit auseinanderentwickeln, um das Unternehmen gedeihlich weiterführen zu können. Kundendaten gehören dann durch den EDV-Dienstleister getrennt. Wie weit geht in der Folge die Haftung eines EDV-Dienstleisters nach der Datenschutz-Grundverordnung?

Ist unter vernünftigen Gesellschaftern außergerichtlich geklärt, dass und wie man sich trennt, gehört die in einem „Trennungsvertrag“ vereinbarte teilweise Übertragung von Klientendaten auf das neugegründete Unternehmen eines der beiden Gesellschafter durch den EDV-Dienstleister durchgeführt. Im Fall OGH 6 Ob 132/21m war der IT-Dienstleister besonders vorsichtig und ließ die Vereinbarung über die teilweise Datenmigration auf die neugegründete GmbH eines der Ex-Partner von beiden Gesellschaftsgeschäftsführern des „Altunternehmens“ unterfertigen. Die vereinbarte Kopie der Daten wurde durchgeführt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.