Die neuen Wildschützen

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Strafanzeigen wegen Wilderei steigen. Der Generation ohne Ehrenkodex geht es meist um Trophäen. Geschossen wird vom Auto aus. "Den Kopf schneiden sie ab, und den Kadaver lassen sie liegen.“, so Experte Girtler.

"Die heutigen Wilderer sind faule Hunde. Fahren in der Nacht mit dem Geländewagen in den Wald, blenden das Wild, damit es stehen bleibt, und schießen drauflos. Erbärmlich ist das“, findet Wilderei-Experte und Kulturanthropologe Roland Girtler: „Denen geht es nicht ums Fleisch, sondern um Trophäen. Den Kopf schneiden sie ab, und den Kadaver lassen sie liegen.“

Drei Serientätern, die sich unter anderem dieser unsportlichen Methode bedienen, ist Österreichs Jägerschaft derzeit auf der Spur: in Lilienfeld in der Steiermark, im Kärntner Lavanttal und im nordburgenländischen Hornstein werden immer wieder angeschossene, verendete Rehe im Unterholz gefunden, oder kapitale Hirsche illegal erlegt. Wiederholt deponierte einer der Serientäter seine Beute vor den Häusern oder Autos der Jäger.


507 Anzeigen wegen Wilderei. Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur „Wilderei in Österreich 2009“, die der Nationalratsabgeordnete Johann Maier (SPÖ) einbrachte, zeigt eine steigende Tendenz: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 507 Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften wegen „Eingriffs in fremdes Jagd- oder fremdes Fischereirecht“ eingebracht, um 131 Fälle mehr als noch 2008 (2008: 376; 2007: 378).

„Das Wildern steigt nicht nur massiv an, die Wilderer gehen dabei auch immer skrupelloser vor. Der Ehrenkodex früherer Zeiten gilt hier nicht, Wildern ist auch kein Teil der ländlichen Volkskultur mehr“, sagt Maier zur „Presse am Sonntag“ und fordert ein schärferes Vorgehen der Jägerschaft und rigidere Strafverfolgung.

Die Rechtslage ist eindeutig: Wer unter Verletzung fremden Jagd- oder Fischereirechts dem Wild nachstellt, fischt, Wild oder Fische tötet oder verletzt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Ist der angerichtete Schaden höher als 3000 Euro, oder wird in der Schonzeit oder mit Schusswaffen, Schlingen, Giftködern oder Fangeisen gewildert, beträgt der wenig ausgenützte Strafrahmen bis zu drei Jahre. Bei dieser Art der schweren Wilderei geht die Aufklärungsquote traditionell gegen null.

In den Jahren 2000 bis 2009 gab es insgesamt 357 Gerichtsverfahren mit 120 rechtskräftigen Verurteilungen nach den Paragrafen 137 bis 140 des Strafgesetzbuches. Meist würden Geldstrafen verhängt, in wenigen Fällen bedingte Freiheitsstrafen, sagt Maier. „Eine unbedingte Verurteilung scheint gar nicht auf.“


Drakonische Strafen. Im Gegensatz zu heute wurde die Wilderei die längste Zeit ihrer Geschichte allerdings besonders hart bestraft. „Jagdfrevel galt ab 1000 nach Christus, als der Adel das Jagdprivileg beanspruchte, als schweres Verbrechen“, erklärt Gertraud Zotter vom Wilderermuseum St. Pankraz in Oberösterreich vor einer mittelalterlichen Szene, die eine der blutrünstigen Bestrafungen zeigt: „,Er wurde gerädert, danach noch gevierteilt und seine sterblichen Überreste hat man an verschiedenen Orten begraben“, erklärt Zotter den mittelalterlichen „Overkill“ eines Wilderers durch die Autoritäten.

„Andere Strafen waren das Stehen am Pranger mit der eisernen Wildererkappe, das Ausstechen der Augen, das Abhacken der Finger oder Hände oder das Abschneiden der Ohren. Der Salzburger Erzbischof Michael von Kuenburg soll im 16. Jahrhundert einen in Tierhäute eingehüllten Wilderer seinen Hunden zum Fraß vorgeworfen haben. Unter Maria Theresia galt Wilderei als Majestätsbeleidigung: Als Strafe wurden unverheiratete Wilderer auf Sträflingsgaleeren geschickt, verheirateten durchtrennte man die Sehne am Oberschenkel, um sie daran zu hindern, wieder auf die Pirsch zu gehen. Besondere Geschicklichkeit ist für die neue motorisierte Generation der Wilderer meist kein Thema mehr.


Kriminelle Pirsch. Statt mit abgesägten Flinten, zerlegbaren Büchsen und als Spazierstock getarnten Schießstöcken, den üblichen Waffen der Wilderer bis in die 1950er-Jahre, nehmen sie ihre Ziele heute mit Kleinkaliber- und Luftdruckgewehren ins Visier. Manche legen auch Schlingen aus, in denen das Wild dann qualvoll verendet.

Wildern aus Notsituation? Nicht alle legten Wert auf die Trophäe, es seien auch immer mehr Wilderer in fremden Jagdrevieren unterwegs, denen es beim Jagen nur auf ein bewegliches Ziel ankomme. Sie schössen mit Luftdruckgewehren vom Auto aus und verletzten die Tiere, die sich ins Unterholz zu retten versuchten, wo sie später verendeten, sagt Wildbiologe Christopher Böck. In jüngster Zeit trete allerdings auch wieder eine Gruppe auf den Plan, die an die Anfänge der Kulturgeschichte des Wilderns erinnere, meint Nationalratsabgeordneter Maier: „Die Fälle, in denen sozial schwache Personen schwarz fischen oder wildern gehen, nehmen seit ein, zwei Jahren wieder zu.“

Maier beruft sich dabei auf Insider aus den zuständigen Behördenkreisen. Denn statistisch erfasst werden diese Fälle des Wilderns, die unter Paragraf 141 des Strafgesetzbuches fallen (entwendung aus Not oder Unbesonnenheit), nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2010)

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