Künftig soll der Rechnungshof zur Kontrolle auch direkt in die Bücher der Parteien schauen dürfen. Dafür können sich die politischen Fraktionen zuvor ihren Wirtschaftsprüfer allein aussuchen. Schummlern drohen künftig höhere Bußen.
Abrechnungen sollen schon sechs Monate nach dem Wahlkampf vorgelegt werden. Und wird eine Partei dabei überführt, dass sie mehr Geld als erlaubt ausgegeben hat, drohen höhere Sanktionen. Das sind zwei der Eckpunkte, die ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer am Montag zur Reform des Parteiengesetzes vorgelegt haben. Doch das Kernstück bleibt das geplante neue Prozedere zur Überprüfung der Parteifinanzen durch den Rechnungshof. Aber wie soll diese künftig ablaufen und was sind abgesehen davon die wichtigsten Reformpläne?
Prüfung alt und neu
Momentan darf jede Partei für ihre Bilanz fünf Wirtschaftsprüfer nach Wahl nominieren. Der Rechnungshof erwählt daraus zwei, die sich um den Rechenschaftsbericht der Partei kümmern. Hat der Rechnungshof dann Zweifel an den Angaben der Parteien, kann er bei ihnen zwar nachfragen. Der Rechnungshof darf aber nicht selbst in die Bücher der Parteien schauen – und ohne dieses Hintergrundwissen sind Kontrollen sehr schwierig.