Medien

Medienbehörde prüft Coronaleugner-Sender

Die KommAustria nimmt den Linzer Onlinesender Auf1 und den oberösterreichische Regionalsender RTV 2 unter die Lupe.

Alternatives unabhängiges Fernsehen – kurz Auf1 – nennt sich der Linzer Onlinesender, der in den Focus der Medienbehörde geraten ist. Hinter dem Medium, über dessen Berichterstattung vor allem zum Thema Corona sich Zuschauer bei der KommAustria beschwerten, steckt laut Auf1-Homepage der „Verein für basisgetragene und unabhängige Medienvielfalt“. Wer weiter liest, wird hellhörig: Herausgeber und Chefredakteur ist Stefan Magnet, ein Rechtsextremist, der beim Bund freier Jugend (BfJ) Mitglied war – einer Organisation mit völkischer und neonazistischer Ausrichtung.

Sein Sender verspricht den Zuschauern „Quellen, Tatsachen, Fakten zu Covid-19, die in den Mainstream-Medien garantiert nicht vorkommen“ und bietet Videos, „die heruntergeladen und auf Social-Media-Kanälen weiterverbreitet werden“ können. So macht man Stimmung – und vervielfacht die Zugriffe. Die Auf1-News werden über den oberösterreichischen Regionalsender RTV, der den Coronamaßnahmen ebenfalls skeptisch gegenübersteht, auch in das Kabelnetz der Liwest in Linz, Wels und Steyr eingespielt. Wegen substanzieller Beschwerden hat die KommAustria, wie sie der „Presse“ bestätigt, beschlossen, beide Medien unter die Lupe zu nehmen.

Ultima Ratio: Lizenzentzug

Die Sender werden nun aufgefordert, Videos von inkriminierten Sendungen vorzulegen – das dient der Vorprüfung. Eine solche läuft auch seit einigen Wochen gegen Servus-TV. In diesem Fall hat der Presseclub Concordia eine Sachverhaltsdarstellung wegen möglicher Gesetzesverstöße im Wochenkommentar von Servus-TV-Chefredakteur Ferdinand Wegscheider eingebracht. Erst wenn sich ein Verdacht erhärtet und die Behörde einen Verstoß gegen das Audiovisuelle Mediendienste Gesetz (etwa gegen Objektivität und Meinungsvielfalt) vermutet, wird ein Verfahren eingeleitet. Wird ein Sender verurteilt, wird er quasi an den Pranger gestellt und muss die Entscheidung der KommAustria mehrmals in seinem Programm verlesen. Im Wiederholungsfalle werden die Sanktionen schärfer. Ultima Ratio wäre ein Lizenzentzug.

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