Arbeitsrecht

Das Home-Office-Gesetz lässt vieles im Dunkeln

Erst spät abends arbeiten? Home-Office bedeutet nicht automatisch auch flexible Zeiteinteilung.
Erst spät abends arbeiten? Home-Office bedeutet nicht automatisch auch flexible Zeiteinteilung.(c) Getty Images/Westend61 (Westend61)
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Arbeitsrecht. Home-Office wurde durch die Pandemie in vielen Unternehmen alltäglich, und es wird nicht mehr verschwinden. Aber hält die gesetzliche Regelung, was sie verspricht?

Wien. Wie praxistauglich ist das Home-Office-Gesetz? Schon vor einem Jahr wurde darüber heftig diskutiert, Anlass war die gerade einmal fünftägige Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf. In Kraft trat das Gesetz dann – mit wenigen Anpassungen – am 1. April des Vorjahres. Und eine erste Bestandsaufnahme zeigt: Offene Fragen und Unklarheiten gibt es nach wie vor.

Das bestätigen Isabel Firneis und Julia Marboe, Arbeitsrechtsexpertinnen bei Wolf Theiss, im Gespräch mit der „Presse“. „Der Beratungsbedarf ist durch diese neue gesetzliche Regelung jedenfalls gestiegen“, sagt Marboe. Viele Anfragen gebe es etwa beim Thema Kostenersatz: „Der Arbeitgeber hat die für das regelmäßige Arbeiten im Home-Office erforderlichen digitalen Arbeitsmittel bereitzustellen“, heißt es dazu im Gesetz (§ 2h AVRAG). Es kann aber auch vereinbart werden, dass das Unternehmen „die angemessenen und erforderlichen Kosten“ für digitale Arbeitsmittel trägt, die von den Beschäftigten beigestellt werden. Dann ist auch eine pauschalierte Abgeltung möglich.

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