Das neue Gesetz ist noch nicht in der Praxis angekommen. Ein neuer Beirat soll nun offene Fragen klären. Spitäler und Heime haben zumindest bereits interne Regeln erstellt.
Wien. Bald zwei Monate gilt das neue Sterbeverfügungsgesetz. Inzwischen haben zwar bereits ein, zwei Aufklärungsgespräche stattgefunden, aber nach wie vor klafft zwischen Theorie und Praxis immer noch ein Spalt, den Alois Birklbauer, Experte für Medizinstrafrecht von der Johannes Kepler Universität Linz, „unschön“ nennt. Und den Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission, „problematisch“ findet. Überrascht sind freilich beide nicht. „Wenn ich mit einem Gesetz eine ganz neue Rechtslage schaffe, die mit 1. 1. gilt, zu der es aber erst mit 25. 12. die Informationen gibt, muss man damit rechnen, dass es eine Zeit dauert, bis die Strukturen da sind“, fasst es der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger zusammen. Woran es hapert, welche Regeln in Heimen und Spitälern gelten, was Sterbehilfevereine planen und was es mit dem neuen Beirat auf sich hat – ein Überblick:
1. Warum ist es so schwierig, Ärzte für die Aufklärung zu finden?
Das Gesetz sieht als ersten Schritt eine Aufklärung bzw. Abklärung durch zwei Ärzte vor, einer muss Palliativmediziner sein. Bloß: Wie findet man den oder die? Ärzte dürfen, aber müssen nicht beraten, Werbung ist nicht erlaubt und eine bundesweite Liste mit Medizinern, die bereit wären, gibt es nicht. Und laut Ärztekammer ist fraglich, ob es eine solche überhaupt je geben wird. Immerhin wollen manche Landesärztekammern (z. B. Wien) eine Liste erstellen und zumindest auf Anfrage herausgeben.