Kündigung

Vermieter beschimpft und gerüttelt: Mieter darf bleiben

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Symbolbild.(c) imago images/Michael Gstettenbauer (Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de)
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Auch wenn Freunde zu Rivalen werden, ist das Mietverhältnis fortzusetzen. Schlechtere Karten hat in einem anderen Fall ein Mann, der meinte, mit einem Besen gegen Nachbarn klopfen zu müssen.

Wien. Ein Grund, durch den man als Wohnungsherr seine Mieter selbst bei unbefristeten Verträgen wieder loswerden kann, ist jener des „unleidlichen Verhaltens“. Doch der Weg dorthin kann ein steiniger sein, wie zwei aktuelle Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigen.

In einem Wiener Fall waren Mieter und Vermieter samt Angehörigen früher befreundet, ja es herrschte sogar ein fast schon familiäres Verhältnis zwischen ihnen. Was praktisch war, schließlich ging es um eine im Gartenhaus der Liegenschaft vermietete Wohnung. Doch das Verhältnis der Familien kühlte sich im Laufe der Zeit immer mehr ab. Man stritt ums Blumengießen, ums Heckenschneiden, dem Offenhalten der Kellertür, ja selbst ums Grüßen. Am Ende ging der Mieter den Vermieter sogar einmal körperlich an. Aber reicht das, um jemanden aus der Wohnung werfen zu können?

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