Schadenersatz

Sexuelle Belästigung beim Hundestreicheln

Des Pudels Kern galt es in dem Gerichtsstreit zu finden.
Des Pudels Kern galt es in dem Gerichtsstreit zu finden.[ Getty Images/Carol Howell ]
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Ein Anwalt muss zahlen, weil er zu einer Mitarbeiterin etwas Anzügliches sagte, als sie gemeinsam einen Pudel kraulten.

Wien. Es war eine Reihe von Vorfällen, die es zu prüfen galt. „Das ist aber super, dass Sie Französisch können“, hatte der Anwalt etwa zu seiner Mitarbeiterin gesagt. Eine sexuelle Anspielung konnten die Gerichte darin aber nicht erkennen, denn es war um einen Fall mit Bezug zu Monaco gegangen.

„Sie müssen nicht vor mir knien“, hatte der Anwalt auch einmal zur Frau gemeint. Auch das wurde gerichtlich nicht als sexuelle Anspielung gewertet. Zu dem Zeitpunkt war die Frau neben dem Schreibtisch des Mannes gestanden und sie hatte, weil sie müde war, eine hockende Haltung eingenommen. Worauf der Anwalt sie einlud, sich doch einen Sessel zu holen und dabei scherzhaft diesen Satz sagte. Doch mit einer Äußerung beim Hundestreicheln hatte der Mann die Grenzen des Erlaubten überschritten, wie der von der Frau angestrengte Prozess zeigte.

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