Interview

Wie leicht man die Neutralität aufheben kann

A view shows the damaged regional administration building in Kharkiv
A view shows the damaged regional administration building in Kharkiv(c) REUTERS (VYACHESLAV MADIYEVSKYY)
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Der Europarechtsexperte Walter Obwexer erklärt, warum in der EU-Finanzierung von Waffen für die Ukraine rechtlich kein österreichisches Geld steckt. Und wieso andere Staaten gegen einen Nato-Beitritt Österreichs bloß protestieren könnten.

Die Presse: Österreich hat sich bei der Abstimmung über die EU-Finanzierung von Waffenlieferungen an die Ukraine „konstruktiv enthalten“, man hat also den nötigen einstimmigen Beschluss nicht blockiert. Trotzdem finanziert Österreich die Waffen mit. Der 2021 gegründete Fonds „Europäische Friedensfazilität“ wird ja aus EU-Mitgliedsbeiträgen gespeist. Ist es mit der Neutralität vereinbar, dass wir in einem Krieg Waffenkäufe finanzieren?

Walter Obwexer: Um das verständlich zu machen, beginne ich mit 1955. Damals hat Österreich seine immerwährende Neutralität in einem Verfassungsgesetz beschlossen. Das Gesetz wurde den 65 Staaten, mit denen Österreich in diplomatischen Beziehungen stand, notifiziert, also man hat bei ihnen um Anerkennung der Neutralität angesucht. Zumindest jenen gegenüber, die geantwortet haben, entstand damit eine völkerrechtliche Verpflichtung. Zu dieser gehört, dass wir etwa im Falle eines Krieges keine Partei unterstützen, keine Waffen liefern oder finanzieren dürfen. Nun hat sich aber Österreich mit dem Beitritt zur Europäischen Union 1995 verpflichtet, an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aktiv und solidarisch mitzuwirken. Mit einer neuen Bestimmung im Bundesverfassungsgesetz wurde das Neutralitätsverfassungsgesetz inhaltlich eingeschränkt und so ist es Österreich möglich, an Wirtschafts- und Finanzsanktionen und sogar an friedensschaffenden Operationen der EU teilzunehmen. Als nun die Friedensfazilität beschlossen wurde, hat sich Österreich gemäß Art 31 EU-Vertrag „konstruktiv enthalten“. Das heißt: Man wollte der EU den Fonds ermöglichen, aber selbst nicht gebunden sein.

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