Morgenglosse

U-Ausschuss: Wie er begonnen hat, kann es nicht weiter gehen

OeVP-KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: NEHAMMER
OeVP-KORRUPTIONS-U-AUSSCHUSS: NEHAMMERAPA/HELMUT FOHRINGER
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Kaum Antworten, kaum Erkenntnisse. Und viele Unterbrechungen. So wird es keine Aufklärung geben.

Irgendwann kurz nach 15 Uhr, fünf Stunden nach Sitzungsbeginn, greift sich Wolfgang Sobotka an den Kopf und schließt die Augen: „Zur Geschäftsordnung bitte!“, spricht er seufzend ins Mikrofon. Seine Verzweiflung teilt er mit den Abgeordneten im Camineum. Schon wieder eine Debatte. Schon wieder eine Unterbrechung. Es ist aber eine seltene Einigkeit an diesem Mittwoch.

Es war der erste Befragungstag des Untersuchungsausschusses, der die mutmaßliche Korruption der ÖVP aufklären soll. Und man muss festhalten: Wie er begonnen hat, kann es nicht weitergehen.

Als erste Auskunftsperson war Bundeskanzler Karl Nehammer geladen.  Formal ging es aber um seine Zeit als Innenminister und Generalsekretär der Volkspartei. Der U-Ausschuss will klären, ob während der Kanzlerschaft von Sebastian Kurz (oder in Vorbereitung darauf) die Organe des Bundes missbraucht wurden, es geht um „das Gewähren von Vorteilen an mit der ÖVP verbundene natürliche und juristische Personen durch Organe des Bundes im Zeitraum vom 18. Dezember 2017 bis 11. Oktober 2021“.

Das ist wichtig zu betonen - die ÖVP tat es nämlich am Mittwoch auch, immer und immer wieder. Der Befragungstag wurde ad absurdum geführt: In einigen Fällen kam Nehammer gar nicht dazu, eine Frage zu beantworten. Bevor er selbst entscheiden konnte, ob er sich zu Wort melden will, begehrten die ÖVP-Mandatare Christian Stocker und Andreas Hanger auf: Die Frage sei entweder unterstellend oder würde den Untersuchungsgegenstand nicht betreffen - und sei damit nicht zulässig.

Ihr Argument: Parteien können nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes sein. Daher protestierte die ÖVP sogar gegen die Frage, ob Nehammer den Kurz-Berater Stefan Steiner kenne. Immerhin sei Steiner nicht für den Bund tätig. Vor allem die SPÖ stellt ihre Fragen dann leicht anders, aber immer wieder. Das war für den Erkenntnisgewinn auch nicht zuträglich. So vergingen Stunden. Ohne Antworten. Und ohne Aufklärung.

Was man dagegen tun kann? Erstens: Die ÖVP kann ihrem Anspruch, für Aufklärung zu stehen, gerecht werden. Natürlich ist nicht jede Frage im U-Ausschuss zulässig. Aber Nehammer hätte manche Fragen einfach ohne lange Debatte beantworten - zum Beispiel eben, ob er Stefan Steiner kennt. Und zweitens: Eigentlich sind die Rollen, die die Volkspartei übernehmen will, schon klar vergeben. Der Verfahrensrichter berät den Ausschussvorsitzenden über Zulässigkeit von Fragen - übrigens gab er in vielen Fällen der ÖVP recht. Der Verfahrensanwalt stellt sicher, dass die Rechte der Auskunftsperson gewahrt sind. Abgeordnete können darauf vertrauen, dass Richter und Anwalt diese Funktion erfüllen. Wenn nicht, müssen sie diese Personen austauschen.

Und dann braucht es drittens eine juristische, interne Debatte - abseits der Befragungen - welche Themenbereiche zugelassen sind oder nicht. Viertens sei an dieser Stelle erinnert: Eine Liveübertragung des U-Ausschusses würde vielleicht helfen. Dann könnten sich nämlich alle ein Bild davon machen, wie die Parteien im U-Ausschuss auftreten.

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