Gastkommentar

Die Menschenrechte, eines der ersten Opfer des Kriegs

(c) Peter Kufner
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Ukraine. Die massiven Völkerrechtsverletzungen Russlands lassen sich nicht rechtfertigen. Doch die Rechtsdurchsetzung gerät an ihre Grenzen.

Die Waffen nieder!“ Dieser Forderung hat Bertha von Suttner bereits 1889 prominent Ausdruck verliehen – und war damit ihrer Zeit voraus. Denn das Völkerrecht hat den Angriffskrieg erstmals 1928/1929 durch den Kellogg-Briand-Pakt, einen völkerrechtlichen Vertrag, den auch die Sowjetunion unterzeichnet hat, geächtet.


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