Unternehmen müssen künftig für negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte, Umwelt und Klima geradestehen. Was bedeutet das konkret?
Wien. Wenn in diesen Tagen von Zeitenwende die Rede ist, dann hat das eine erschreckende, bis vor Kurzem unvorstellbare Bedeutung. Andere, noch so wichtige Themen verlieren da zwangsläufig an Relevanz. Das gilt auch für das sogenannte EU-Lieferkettengesetz – das unter anderen Gegebenheiten ebenfalls das Zeug dazu hätte, als großer Wendepunkt wahrgenommen zu werden.
Der EU-Richtlinienentwurf dafür wurde kürzlich präsentiert, er soll Unternehmen „für eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft“ in die Pflicht nehmen. Und es geht dabei längst nicht nur um die eigenen Zulieferer: Unternehmen sollen künftig in ihrer gesamten Wertschöpfungskette „negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Menschenrechte sowie auf die Umwelt ermitteln und erforderlichenfalls verhindern, abstellen oder vermindern“, wie es in einer Aussendung der EU-Kommission heißt.
Auch Klimaziele miterfasst
Als Beispiele nennt die Kommission Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitnehmern, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt. Aber auch für die Klimaziele sollen Unternehmen in die Pflicht genommen werden.