Alterssicherung

Von der Arbeitslosigkeit in die Pension

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Ab 2024 wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen schrittweise an das der Männer angeglichen. Viele verabschieden sich schon lange vor der Pension aus dem Arbeitsleben.

Manchmal dauert es eben lange. 41 Jahre im Fall des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Männern und Frauen in Österreich. 1992 wurde beschlossen, dass das Mindestalter für den Pensionsantritt von Frauen schrittweise an jenes der Männer angepasst wird. Derzeit sieht das Gesetz für Männer einen Pensionsantritt mit 65 Jahren vor, für Frauen mit 60. Ab 2024 wird es schrittweise auf 65 Jahre angehoben. 2033 ist die Angleichung abgeschlossen. Diesbezüglich werden zwei wesentliche Hoffnungen gehegt: erstens, dass jene Frauen, die statt in die Pension zu wechseln im Erwerbsleben bleiben, die schrumpfende Erwerbsbevölkerung zumindest teilweise kompensieren. Und zweitens, dass die zusätzlichen Erwerbsjahre die Pensionszahlungen von Frauen aufbessern – Stichwort Altersarmut.

Das würde voraussetzen, dass Frauen, statt in Pension zu gehen, in ihren Jobs bleiben. Das ist aber oft nicht der Fall. In den Jahren 2010 bis 2019 wechselte nur etwa die Hälfte der Frauen von einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis in die Pension, zeigt eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) und der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (Forba) aus dem Vorjahr.

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