Ukraine-Krise

Sofortiger Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge in EU

Flüchtlinge aus der Ukraine bekommen einen sofortigen Schutzstatus in der EU.
Flüchtlinge aus der Ukraine bekommen einen sofortigen Schutzstatus in der EU.(c) imago images/CTK Photo (Ondrej Deml via www.imago-images.de)
  • Drucken

Die Innenminister gaben gestern grünes Licht für den Vorschlag der EU-Kommission, Flüchtlingen aus der Ukraine temporären Schutz zu gewähren.

Die EU steht vor der wohl größten Bewährungsprobe ihrer Geschichte: Der Krieg in der Ukraine hat eine Flüchtlingswelle ausgelöst, die die Dimension von 2015 um ein Vielfaches übertrifft. Weit über eine Million Menschen sind laut offiziellen Zahlen der UNO bereits in die unmittelbaren Nachbarländer Polen, Slowakei, Ungarn und Rumänien geflüchtet, viele reisen in westlichere Mitgliedstaaten weiter. „Wir müssen diese Menschen schützen“, betonte Kommissionsvizepräsident Maragaritis Schinas bei einer Pressekonferenz am gestrigen Donnerstag in Wien. Brüssel stellt sich auf mehrere Millionen Schutzsuchende ein – an konkretere Prognosen wagt sich kaum noch jemand. Das Credo lautet, rasche, unbürokratische Hilfe zu gewährleisten.

Deshalb schlug die Kommission den erstmaligen Einsatz einer im Zuge der Jugoslawien-Kriege initiierten Richtlinie vor, die allen Ukrainern in der EU unbedingten Schutz für mindestens ein Jahr gewährt – mit der Aussicht, diesen Status bei Bedarf um zweimal sechs Monate zu verlängern. Neben dem Aufenthaltsrecht werden Betroffenen der „Zugang zu Arbeitsmarkt, Wohnraum und Sozialhilfe, medizinische Unterstützung sowie Mittel zur Bereitstellung des Lebensunterhaltes“ ermöglicht, wie die Brüsseler Behörde ausführt. Auch der Druck auf die nationalen Asylsysteme – die andernfalls wohl bald an ihre Grenzen stoßen würden – soll mit dieser Maßnahme verringert werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Ankommende Flüchtlinge am Berliner Hauptbahnhof.
Ukraine-Krieg

EU einig bei vorübergehendem Schutz für Flüchtlinge aus Ukraine

Der Schutz gilt zunächst für ein Jahr, kann jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden. Ein langwieriges Asylverfahren ist dafür nicht nötig, jedoch besteht das Recht, einen Asylantrag zu stellen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.