Nach 2,5 Jahren Ermittlungsarbeit wird der Vertraute von Ex-Kanzler Kurz von der Korruptionsstaatsanwaltschaft befragt. Er lebt mittlerweile in den Niederlanden.
Vor 2,5 Jahren fiel der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Festplatte des früheren Kabinettchef im Finanzministerium und späteren Chefs der Staatsholding Öbag in die Hände. Seither werden die Daten daraus ausgewertet, darunter rund 300.000 Chatnachrichten. Heute, Montag, soll der eigentliche Eigentümer der Daten, Thomas Schmid, zu diesen und damit verbundenen Vorwürfen befragt werden, wie „Kurier“ und „Heute“ berichten.
Für die Einvernahme soll Schmid, der vor knapp zwei Wochen seinen Wohnsitz von Österreich ins niederländische Amsterdam verlegt hat – damit entgeht er einer Ladung des parlamentarischen U-Ausschusses, der aktuell etwaige Korruptionsfälle in und um die ÖVP erörtert –, am Wochenende angereist sein. Heute, ab 9.30 Uhr, soll Schmid befragt werden, was sein Anwalt Thomas Kralik bis dato weder bestätigt noch dementiert hat.
Fest steht: Es ist das erste Mal nach der Hausdurchsuchung im Herbst 2019, dass die Oberstaatsanwälte Schmid befragen. Thema dürfte allen voran die Inseratenaffäre sein, wo es zuletzt die meiste Bewegung gab. Nachdem die Meinungsforscherin Sabine B. umfassend ausgesagt hat und Ex-Ministerin Sophie Karmasin in der Folge wegen Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft geholt wurde, folgte am Montag die nächste Offenbarung in der Causa: Eine weitere Beschuldigte, die Demoskopin Edeltraud G., sagte aus, dass Karmasin öffentliche Aufträge aufgrund von Scheinanboten erhalten habe.
Bei der Befragung von Schmid dürfte vor allem die Frage im Vordergrund stehen, ob der frühere Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) über die mutmaßlich manipulierten Umfragen informiert gewesen ist. Zur Erinnerung: Die WKStA hegt den Verdacht, dass ab dem Jahr 2016 Umfragen getürkt wurden, um Kurz in ein gutes Licht zu rücken und ihm so den Weg an die Partei- wie auch die Regierungsspitze zu ebnen. Bezahlt worden sein sollen sie vom Finanzministerium auf Steuerzahlerkosten, verbreitet via der Mediengruppe „Österreich“. Es gilt die Unschuldsvermutung.
(Red.)