Kommentar

Von BVT zu Karmasin: Ein Skandal endet, ein anderer beginnt

Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), seit heuer umbenannt in Einsatzgruppe D zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (EDOK).
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), seit heuer umbenannt in Einsatzgruppe D zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (EDOK).Die Presse (Clemens Fabry)
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Während Sophie Karmasin in die Justizanstalt-Josefstadt eingeliefert wurde, blieb das andernorts jemandem erspart: Der Ex-BVT-Spionageabwehrchef Bernhard P. wurde rechtskräftig freigesprochen. Dieses Urteil sollte nicht untergehen, der Staat daraus Konsequenzen ziehen.

Während Ex-Ministerin Sophie Karmasin in das Gefängnis in der Josefstadt eingeliefert wurde, sprach ein Richter andernorts ein wichtiges Urteil. Bernhard P., Ex-Spionageabwehrchef des Bundesamts für Verfassungsschutz (BVT) wurde freigesprochen. Seit Dienstag ist das Urteil rechtskräftig. Das darf in der lauten Innenpolitik nicht zur Randnotiz verkommen.

Denn dieses Urteil setzt einen Schlusspunkt in der skandalträchtigen BVT-Affäre. Weil sich viele der ursprünglichen Vorwürfe in Luft aufgelöst hatten, waren die Ermittlungen gegen P. der letzte Strohhalm der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA): Er soll Nordkoreaner zu Unrecht observiert haben. Es ging in um einen enttarnten russischen Spion, der Schaden erlitten haben soll. Und dann warf man ihm noch falsche Kaffeehausrechnungen vor. Abstruse Vorwürfe.

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