Coronavirus

Regierung setzt Impfpflicht vorübergehend aus

Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler folgen der Empfehlung der Experten.
Gesundheitsminister Johannes Rauch und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler folgen der Empfehlung der Experten.APA/ROBERT JAEGER
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Die Expertenkommission hat der Regierung ihren Bericht zur Impfpflicht vorgelegt. Türkis-Grün folgt ihren Vorschlägen. In drei Monaten wird wieder evaluiert. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen.

Die im Bundeskanzleramt angesiedelte Kommission zur Evaluierung der Impfpflicht gegen das Coronavirus hat ihren ersten Bericht vorgelegt - sowohl der Bundesregierung, als auch dem Nationalrat. Konkret handelt es sich dabei um eine Stellungnahme zu der Frage, ob die Umsetzung der Impfpflicht aus rechtlicher und medizinischer Sicht wie geplant zielführend und gerechtfertigt ist. In anderen Worten, ob die, ab 15. März vorgesehenen Strafen für ungeimpfte Personen, tatsächlich exekutiert oder nach hinten verschoben werden. Ob den jeweiligen Empfehlungen Folge geleistet oder anders entschieden wird, liegt aber bei der Koalition.

Letztere hat, nach Erhalt des Berichtes, Mittwochfrüh einen entsprechenden Ministerrat abgehalten. Über dessen Ausgang kurz darauf der soeben erst angelobte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) informierten. Er lautet: Die Impfpflicht wird vorübergehend ausgesetzt.

„Die Geschichte der Impfpflicht ist eine bewegte“, begann Edtstadler. Genauso, wie sich das Virus ständig verändere, müsse man auch im Umgang damit flexibel bleiben. Daher „ist es heute mit Sicherheit nicht das letzte Kapitel, das wir beim Thema Impfpflicht schreiben.“ Man habe sich bei ihrer Ausformung an der bisherigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofes orientiert, man habe darauf geachtet, dass man mit der Impfung „ein wirksames Mittel“ habe und man habe dafür gesorgt, „dass die Ausgestaltung verhältnismäßig ist“, folglich, der damit verbundene Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte probat ist.

„Jetzt ist es an der Zeit, die Flexibilität dieses Gesetzes zu nützen“, so Edtstadler. Und das bedeute: Man folge „selbstverständlich dem, was die Kommission vorschlägt“ und setze die Impfpflicht vorübergehend aus. Evaluiert werde die Lage freilich weiterhin.

„Diese Pandemie geht allen unsäglich auf die Nerven“

Rauch ergänzte, er lege einen „kalten Start“ hin, sei er doch erst gestern ins Amt eingestiegen. Lob hatte er dennoch schon jetzt parat: Die Kommission habe präzise gearbeitet, weshalb man sich den in ihrem Bericht niedergeschriebenen Empfehlungen anschließe. Festgehalten wird am Vorhaben, die Lage in drei Monaten wieder neu zu evaluieren. 

Parallel dazu, werde man Vorkehrungen für den Herbst und Winter treffen, kündigte der neue Gesundheitsminister an. Denn, man wisse nicht, was die nächste Zeit in Sachen Virusmutationen bringe, daher gelte es, nun nicht die Hände in den Schoß zu legen und den nächsten Kommissionsbericht abzuwarten, sondern für die verschiedensten Szenarien Vorkehrungen zu treffen. „Ich weiß, diese Pandemie geht allen - in Österreich und weltweit - unsäglich auf die Nerven“, sagte Rauch. Aber: Man habe mit der Impfung ein wirksames Mittel, um sie zu bekämpfen. „Lassen Sie sich impfen, wenn Sie es noch nicht getan haben. Holen Sie sich die zweite oder dritte Impfung, wenn Sie es noch nicht getan haben“, appellierte er unter Verweis auf die Experten.

Letztere - die Mediziner Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch sowie die Juristen Karl Stöger und Christiane Wendehorst - halten in ihrem 25-seitigen Bericht überdies fest, dass im Herbst „sehr wahrscheinlich“ eine weitere Infektionswelle anrollen könnte. Ohne entsprechende Vorbereitung darauf, sei ein neuerlicher Lockdown nicht ausgeschlossen, heißt es. Allerdings: Eine sofortige Impfpflicht sei dennoch „nicht erforderlich“, respektive „nicht angemessen".

Festgehalten wird jedoch auch, dass „die grundsätzliche Impfpflicht als probates Mittel zur Sicherstellung einer hohen Durchimpfungsrate prinzipiell weiterhin sinnvoll“ sei, „um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“. Doch hänge das Ob und Wann ihrer Einführung von mehreren Faktoren ab, etwa von der epidemiologischen Entwicklung. Entscheidend sei daher eine laufende Beobachtung und eine Reevaluierung der Situation in spätestens drei Monaten.

Auf einen Blick

In seiner Ursprungsversion sieht der türkis-grüne Stufenplan zur Impfpflicht vor, dass nicht gegen das Coronavirus geimpfte Personen ab dem 15. März bestraft werden sollen. Die Polizei soll in dieser „Phase 2" im Rahmen ihrer Kontrollen den Impfnachweis überprüfen und einen Verstoß bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzeigen. In „Phase 3“, der kein bestimmtes Startdatum zugeschrieben wurde, soll es zu einem automatischen Datenabgleich kommen, um die Ungeimpften zu eruieren.

Der Impfpflicht-Expertenkommission gehören neben den beiden Medizinern Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch auch Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger sowie Rechtswissenschafterin Christiane Wendehorst an. Sie haben die Aufgabe, alle drei Monate zu überprüfen, ob sich die Umstände, die einst für die Notwendigkeit einer Impfpflicht sprachen, grundlegend verändert haben. Verglichen wird jeweils mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, folglich Anfang Februar 2022. Betrachtet werden unter anderem die Parameter Durchimpfungsrate, Verfügbarkeit von Medikamenten und Auslastung der Spitäler. 

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