Die Korruptionsstaatsanwaltschaft arbeite derzeit die Klobmüller-Chats durch, sagt Bernhard Weratschnig. Ex-Kanzler Kurz habe man einvrenehmen wollen, er habe aber abgesagt.
Der Gruppenleiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Bernhard Weratschnig, kennt das Prozedere von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen: Nach seiner Einvernahme im bereits abgeschlossenen U-Ausschuss zur „Causa Ibiza“, war er am Mittwoch als Auskunftsperson in den aktuellen U-Ausschuss zu mutmaßlicher Korruption in den Reihen der ÖVP geladen. Die Fraktionsführer der Parlamentsparteien legten dort den Fokus auf zwei Themenbereiche.
Zum einen ging es um die verzögerten Aktenlieferungen durch den früheren Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) an den U-Ausschuss. Zum anderen um Chats, die auf dem Handy des langjährigen Kabinettchefs im Innenministerium, Michael Kloibmüller gefunden wurden und die der ehemalige Politiker Peter Pilz bei seiner Befragung dem U-Ausschuss übergeben hat. Zu letzteren meinte Weratschnig, die WKStA schaue sich die Nachrichten an. Die Daten würden dahingehend geprüft, ob sie Beweismaterial darstellen. In den Akt würden diese aber nur eingehen, wenn sie für die Causa relevant sind.
Termin mit Kurz nicht zustande gekommen
Auch ein Detail zu den Ermittlungen in der Umfrage-Causa rund um die frühere Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) und die Meinungsforscherin Sabine B. hatte Weratschnig parat. So habe man zwar versucht, einen Einvernahmetermin mit dem ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zu bekommen, gegen den ebenfalls ermittelt wird. Dieser sei aber nicht zustande gekommen. Dessen Verteidiger zufolge wolle der ehemalige Regieurngschef zuerst die "Beweisergebnisse abwarten" und dann Stellung beziehen.
Zuvor hatte Weratschnig seine Kritik am Umgang mit seiner Behörde erneuert: "Vieles, was ich damals gesagt habe und heute wiederholt habe, hat sich manifestiert und bestätigt." Es habe aber auch Verbesserungen gegeben. Etwa sei durch die Änderung der Dienst- und Fachaufsicht, die in diesem Verfahren nunmehr bei einem Innsbrucker Oberstaatsanwalt liegt, wieder ein effizientes Arbeiten möglich. Zudem sei die Berichtspflicht reduziert worden. Im Ibiza-U-Ausschuss hatte Weratschnig unter anderem über die überbordende Berichtspflicht geklagt.
In puncto Ressourcen meinte er, dass die Zeit seit seiner letzten Befragung nicht still gestanden und viele neue Aspekte dazugekommen seien. Derzeit bestehe das Team aus sieben weiteren Personen neben ihm, wobei einige davon andere Großverfahren betreuten. "Eine Aufstockung wäre notwendig", findet der Staatsanwalt. Kritik übte er auch einmal mehr an Aktenleaks. Diese seien niemals im Interesse der WKStA und wären auch strafbar. Vielmehr seien diese das "Einmaleins der Litigation-PR", also der strategischen, prozessbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Und dies gepaart mit der Unterstellung, dass die WKStA diese Informationen veröffentliche. Dies diene dem "Verschleiern und Vernebeln". Er könne jedoch für alle Mitarbeiter der WKStA "die Hand ins Feuer legen", dass keine Aktenleaks von dort kommen.
(APA/Red.)