Die Fondsbranche verhandelt mit dem Finanzministerium. Vorschlag der Banken ist, sie heben vom Wertzuwachs, den ein Fonds erzielt, am Jahresende automatisch eine Steuer ein.
Nicht nur Aktienbesitzer, sondern auch Inhaber von Investmentfonds müssen ab 2011 einen Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes leisten. Doch die Banken und Fondsgesellschaften laufen gegen den vom Finanzministerium ausgeschickten Gesetzesentwurf Sturm. „Das Ganze ist ein administrativer Super-GAU“, klagt Oberbank-Chef Franz Gasselsberger. Der Entwurf sei viel zu kompliziert. Die Vereinigung Österreichischer Investmentfondsgesellschaften hat laut „Presse“-Informationen nun einen Alternativvorschlag vorgelegt. Dieser stammt von Karl Bruckner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Demnach soll die Abgabe auf zwei Ebenen anfallen:
Die Banken heben vom Wertzuwachs, den ein Fonds erzielt, am Jahresende automatisch eine Steuer ein. Laut Bruckner verwalten die österreichischen Fonds ein Volumen von 150 Mrd. Euro. Geht man von einem jährlichen Wertzuwachs von vier Prozent aus, kommen sechs Mrd. Euro hinzu. Werden diese sechs Mrd. Euro nun mit fünf Prozent besteuert, würde der Finanzminister jährlich 300 Mio. Euro kassieren.
Verkauft ein Anleger nach mehreren Jahren den Fonds, zieht die Bank vom Veräußerungsgewinn 25 Prozent ab. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen jedoch alle bis dahin jährlich angefallen Abgaben abgezogen werden.
Ministerium ist gesprächsbereit
Laut Bruckner sei diese Variante für die Banken relativ einfach zu administrieren. Und für den Staat bleibe das geplante Steueraufkommen gleich. Im Finanzministerium heißt es, man werde alle Vorschläge genau prüfen. Allerdings endet die Begutachtungsfrist für das Gesetz schon heute. Die Banken betonen, dass sie grundsätzlich bereit sind, für den Staat Steuerpolizei zu spielen. Allerdings müsse es eine einfache Lösung geben. Hinter den Kulissen wird scharfe Kritik an Prölls Leuten geübt. Diese hätten von Anfang an Vertreter der Fondsbranche konsultieren sollen.
Allerdings betonen die Banken, dass sie für die Einhebung der Steuer mehr Zeit brauchen, da die EDV-Systeme erweitert werden müssen. Zwar soll das neue Gesetz erst am 1. Juli 2011 in Kraft treten. Allerdings sind die Banken und Fondsgesellschaften verpflichtet, schon alle ab Jänner 2011 gekauften Wertpapiere zu erfassen. „Wir können das in dieser kurzen Zeit nicht umsetzen“, sagt Oberbank-Chef Gasselsberger. In Deutschland hatten die Banken für die Umstellung zwei Jahre Zeit.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.11.2010)