Gastbeitrag

Internationale Abkommen schützen Investitionen in Russland

Unternehmen können sich nach Verlusten infolge des Ukraine-Kriegs nicht nur auf dem Papier an Russland schadlos halten.

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"Zwei Juristen, drei Meinungen". So lautet ein alter Vorwurf. Bei Russlands Militäroperation in der Ukraine sind sich Juristen ausnahmsweise einig: Russland verstößt eklatant gegen grundlegende Völkerrechtsnormen, etwa gegen Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, der die Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit eines Staates verbietet. Die USA, Großbritannien und die EU haben scharf auf Russlands Völkerrechtsverstöße reagiert und isolieren zunehmend Russlands Wirtschafts- und Finanzsystem. Doch was können Unternehmen tun, wenn ihre Investitionen in Russland infolge internationaler Sanktionen Einbußen erleiden, Erträge aus in Russland getätigten Investitionen schlicht nicht mehr nach Österreich transferiert werden können, oder Russland zu Gegenmaßnahmen greift, etwa ausländische Unternehmen nationalisiert?

Investitionsschutzabkommen bieten Abhilfe

Internationale Investitionsschutzabkommen bieten geschädigten Unternehmen Abhilfe. Russland hat mehr als 30 bilaterale Investitionsschutzabkommen (sogenannte BITs) mit westlichen Staaten abgeschlossen. Dazu zählen etwa auch Deutschland, Österreich, Italien, Schweiz, Tschechien, oder das Vereinigte Königreich. Diese BITs wurden abgeschlossen, um ausländische Investitionen in Russland zu fördern. Im Gegenzug bieten BITs ausländischen Unternehmen völkerrechtlichen Schutz. Sie verpflichten Russland Investoren fair und gerecht zu behandeln sowie keiner unrechtmäßigen (entschädigungslosen) Enteignung auszusetzen. Investitionsschutzabkommen verpflichten Russland außerdem Investoren ohne ungebührliche Verzögerung den Transfer von Investitionserträgen oder Erlösen, die der Investor im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Liquidation oder Veräußerung seiner Investition erzielt hat, zu gewährleisten.

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