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Niederlage vor Gericht im Kampf für Recht auf Abtreibung in Texas

(c) REUTERS (EVELYN HOCKSTEIN)
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Die erneute Niederlage der Frauenkliniken gegen das Abtreibungsgesetz könnte der finale juristische Schlag gewesen sein: "Wir haben uns sechs lange Monate gegen dieses Verbot gewehrt, aber die Gerichte haben uns im Stich gelassen.“

Im Kampf gegen ein striktes Abtreibungsgesetz im US-Bundesstaat Texas haben Frauenkliniken eine schwere und möglicherweise endgültige Niederlage vor Gericht erlitten. Die Entscheidung des Obersten Gerichts des Bundesstaats vom Freitag gilt als der finale juristische Schlag gegen den Versuch, das Gesetz doch noch anzufechten.

"Wir haben uns sechs lange Monate gegen dieses Verbot gewehrt, aber die Gerichte haben uns im Stich gelassen", reagierte der Klinikverbund Whole Woman's Health, der gegen die als "Herzschlag-Gesetz" bekannte Regelung geklagt hatte.

Das Gesetz verbietet alle Abtreibungen, sobald der Herzschlag des Fötus festgestellt worden ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein. Viele Frauen wissen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie schwanger sind. Außergewöhnlich an dem Gesetz ist, dass es Privatpersonen ermöglicht, zivilrechtlich gegen alle vorzugehen, die bei einer Abtreibung helfen. Dieser rechtliche Kniff macht es auch besonders schwer, das Gesetz vor Gericht anzufechten.

Um das Gesetz gab es ein juristisches Tauziehen. Im Dezember hatte der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass das Gesetz in Kraft bleiben kann. Mit seiner Entscheidung hat der Supreme Court aber Klagen im sehr eng gesteckten Rahmen dagegen erlaubt. Eine solche Klage hat der Texas Supreme Court nun zurückgewiesen. Abtreibungskliniken hatten versucht zu argumentieren, dass das Gesetz tatsächlich von Staatsbeamten durchgesetzt wird - in diesem konkreten Fall von Beamten, die für medizinische Zulassungen zuständig sind.

Das Gericht in Texas hat das zurückgewiesen. Das Gesetz gebe diesen Beamten "keine Befugnis zur direkten oder indirekten Durchsetzung der Anforderungen des Gesetzes", sondern setze auf private Zivilklagen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das heißt, es bleibt den Abtreibungskliniken niemand mehr, gegen den sie eine Verfassungsklage vor Gericht einreichen könnten. Eigentlich sind Abtreibungen nach einem Grundsatzurteil des Supreme Court von 1973 in den USA bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt - heute etwa bis zur 24. Schwangerschaftswoche.

(APA/DPA)

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