Der Richter ortet nach wie vor Tatbegehungsgefahr, wenn Sophie Karmasin auf freien Fuß kommen sollte.
Von Amts wegen wäre ihr Fall erst am Freitag, nach 14 Tagen im Grauen Haus, neu verhandelt worden. Doch Ex-Ministerin Sophie Karmasin versuchte am Montag mit einem eigenen Antrag, ihre vorzeitige Entlassung aus der U-Haft im Gefangenenhaus Wien Josefstadt zu erreichen. Vergebens: Der Richter kam erneut zu dem Schluss, dass Karmasin wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft bleiben muss. Was bedeutet das nun?
Die Untersuchungshaft wurde diesmal gleich um einen Monat verlängert. Dies ist in der Strafprozessordnung (StPO) so vorgesehen, wenn die U-Haft erstmalig fortgesetzt wird. Gelindere Maßnahmen (so versprach Karmasin, in Freiheit nichts Illegales zu machen, Bewährungshilfe und auch Hausarrest zu akzeptieren) waren dem Richter zu wenig. Er ortet wegen Karmasins Verhalten in der Vergangenheit eine zu große Gefahr, dass sie in Freiheit straffällig werden könnte.