Die jetzigen Regeln sind undurchsichtig und teuer. Eine Reform müsste die Kompetenzen neu ordnen. Das gilt für die Verwaltung, aber auch für die Politiker selbst.
Wien. „Unsinn“ sei die Idee, dass man durch eine Verwaltungsreform den Staatshaushalt sanieren kann. Sagt Kanzler Werner Faymann. Freuen können sich darüber viele Landespolitiker, die aus machtstrategischen Gründen seit jeher Reformen blockieren.
Der österreichische Bürger darf sich weniger freuen. Denn er muss laut einer Wifo-Studie für die Verwaltung um 27 Prozent mehr zahlen als ein Deutscher. Österreich liegt in der Statistik auch schlechter als ähnlich kleine Länder wie Dänemark. Gegenüber dänischen Bürgern hat der Österreicher um elf Prozent mehr für „Vater Staat“ auf den Tisch zu legen. Laut Wifo hat Österreich in der Hoheitsverwaltung daher eine Effizienz-Reserve von bis zu 2,5 Milliarden Euro.
Zusätzlich orten Experten ein hohes Einsparungspotenzial im Gesundheitsbereich. Die Spitalsplanung hört momentan an der Grenze des jeweiligen Bundeslandes auf. Der Bereich der Geldleistungen (Pflegegeld) ist ebenfalls zersplittert, auch im Schulbereich gibt es Doppelgleisigkeiten. Laut dem letzten Rechnungshof-Jahresbericht wurde von elf Punkten für eine Verwaltungsreform bisher nur einer politisch umgesetzt (das Paket „Effizienz der Verwaltung“, nämlich E-Gouvernement). Baustellen bleiben die Bereiche Personal, Bildung, Wissenschaft, Strukturbereinigung und Haushaltsrecht.
Bei der Kompetenzverteilung zwischen den Gebietskörperschaften ist die Stadt das geringste Problem. Sie kann keine Gesetze erlassen. Aber das Verhältnis zwischen Bund und Land muss verbessert werden. Wie kompliziert es zugeht, zeigt ein Blick in die Verfassung. Sie sieht vier Varianten vor:
•Der Bund macht die Gesetze und vollzieht sie.
•Der Bund macht die Gesetze, vollzogen werden sie vom Land.
•Der Bund macht die Grundsatzgesetze, das Land die Ausführungsgesetze und die Vollziehung.
•Das Land macht die Gesetze und vollzieht sie.
Das wirkt in der Theorie kompliziert, ist es in der Praxis aber noch mehr: Jagdrecht z.B.ist gänzlich Landes-, das Forstrecht aber Bundessache. Jagen im Wald ist also eine Querschnittsmaterie. Eine Reform der Kompetenzverteilung wäre nötig. Und es spricht viel dafür, gesamtstaatlich wichtige Themen wie Gesundheit oder Schule in die Hand des Bundes zu legen.
EU-Modell für Österreich?
Doch was macht man mit den Ländern? Der ehemalige steirische ÖVP-Politiker Bernd Schilcher schwört etwa auf den „Vollzugs-Föderalismus“. Bei diesem würde der Bund in allen Bereichen die Grundsätze vorgeben, das Land müsste sie konkret umsetzen. Ein Modell, das ähnlich wie die EU-Richtlinien funktionieren würde, bei denen Brüssel die Richtung vorgibt und der Staat umsetzt.
Weniger revolutionär, aber noch einfacher als der Status quo ist das Drei-Säulen-Modell, das die Expertengruppe unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer ausarbeitete: Es gibt je eine Säule für reine Bund- und Länderangelegenheiten und eine Säule für gemeinsame Themen.
Auch die Volksvertretungen selbst gelten als reformbedürftig. In Landtagen wird mangels eigener Themen oft nur über Bundesfragen debattiert. Im Parlament fungiert der Bundesrat als Kopie des Nationalrats. Das muss nicht sein: Man könnte statt eigenen Abgeordneten Landeshauptleute in den Bundesrat setzen. Dann würde die Länderkammer auch als Stimme der Länder fungieren. Denn momentan wird im Bundesrat nur nach Partei- und fast nie nach Landesinteressen abgestimmt.
Bürgern sollte die Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz helfen. Diese würden die vielen Sonderbehörden ersetzen und sicherstellen, dass man beim Streit mit der Obrigkeit schneller mit einer Entscheidung echter Richter rechnen kann (und nicht auf den Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz warten muss). Das Kuriose: Diese bereits angedachte Einrichtung der neuen Gerichte wird sogar Geld kosten. Und doch ist ihre Verwirklichung viel realistischer als Einschnitte in der Verwaltung, die Geld bringen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.11.2010)