ORF-Redakteure: Stiftungsrat „verfassungswidrig“ besetzt

20210810 Election of the new General Director of ORF VIENNA, AUSTRIA - AUGUST 10: The ORF-Sign in thefoyer if the build
20210810 Election of the new General Director of ORF VIENNA, AUSTRIA - AUGUST 10: The ORF-Sign in thefoyer if the build(c) imago images/SEPA.Media (Martin Juen via www.imago-images)
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Armin Wolf schrieb in seinem Blog, dass der Stiftungsrat, das „offensichtlich gegen die Verfassung verstößt“. Der Redakteursrat schloss sich dieser Auffassung an.

Armin Wolf hat mit einem Blogeintrag eine Debatte losgetreten. Er schrieb am Sonntag, dass der ORF-Stiftungsrat, der sich im Mai neu konstituiert, nach einem Gesetz bestellt wird, das „offensichtlich gegen die Verfassung verstößt“. Wolf zitiert einen Aufsatz von Verfassungsgerichtshof-Präsident Christoph Grabenwarter: „Herrscht in den Organen (eines Senders; Anm.) eine zu große Mehrheit von Vertretern der Regierungspartei(en), wird Art. 10 EMRK verletzt.“ Dieser Artikel der Menschenrechtskonvention ist Teil der Verfassung. Im ORF-Stiftungsrat gebe es „eine quasi automatische Mehrheit von Vertretern der Regierung“ und politische „Freundeskreise“, so Wolf.

Am Montag schoss der Redakteursrat mit einer Aussendung nach, in der u. a. Verwaltungsjurist Heinz Mayer zitiert wird, der in einem Kommentar zu politischen Postenbesetzungen schrieb: „Das ist eine klare Verletzung des Bundesverfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit des Rundfunks.“ Die ORF-Redaktion fordert „eine rasche Überarbeitung“ des ORF-Gesetzes und bei der Bestellung der neuen Stiftungsräte „nicht nach parteipolitischen Kriterien zu entscheiden“. (i.w.)

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