Keine Doping-Anklage gegen ÖSV-Ärzte

Die ÖSV-Ärzte haben zwar viele Medikamente gekauft, dass damit gedopt wurde, konnte aber nicht bewiesen werden.
Die ÖSV-Ärzte haben zwar viele Medikamente gekauft, dass damit gedopt wurde, konnte aber nicht bewiesen werden.(c) AP (Mark Lennihan)
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Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen vier Ärzte des Österreichischen Skiverbandes mangels an Beweisen fallen lassen.

Laut einem Bericht der "Salzburger Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe) hat die Staatsanwaltschaft Wien ihr Ermittlungsverfahren gegen vier für den Österreichischen Skiverband tätige Ärzte eingestellt. Die Mediziner waren unter Verdacht gestanden, Präparate zu Dopingzwecken verabreicht zu haben. Gegen die Beschuldigten war im Frühjahr wegen Verdachtes des schweren Betrugs, des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz ermittelt worden.

Das Bundeskriminalamt hat nach Monate langen Ermittlungen die Arbeit ohne juristisches Nachspiel für die Ärzte beendet. Grundlage für das eingeleitete Verfahren waren unter anderem auch Vermutungen des Salzburger Publizisten und früheren Strategieberaters der Salzburger Olympia-Bewerbung, Erwin Roth, gewesen. Laut ihm habe es mehrmals zweifelhafte Medikamenteneinkäufe durch den ÖSV in enormem Ausmaß gegeben. "Die Ermittlungsverfahren gegen alle vier Ärzte sind dieser Tage mangels Beweisen eingestellt worden", bestätigte am Mittwoch der Sprecher der Wiener Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey.

In einem von der SN zitierten Bescheid hieß es u.a., dass "zwar der Ankauf von unter das Arzneimittel- bzw. Anti-Doping-Gesetz fallenden Medikamenten durch den ÖSV nachgewiesen werden" konnte, "nicht jedoch deren konkrete Verabreichung an Athleten zu Dopingzwecken im Sport".

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