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Wie der Richter Karmasins U-Haft begründet

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AUT, Bundesregierung, MinisterratMichael Gruber / EXPA / pictured
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Ex-Ministerin Sophie Karmasin muss vorerst weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Auf 27 Seiten führt der Richter aus, warum. Es geht unter anderem um eine „mutmaßlich hohe kriminelle Energie der Beschuldigten“.

Richter Stephan Faulhammer kommt ziemlich weit im Alphabet, als er die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Sophie Karmasin auflistet. Es kam zuletzt auch ein neuer Verdacht hinzu, der sich bei Punkt F nachlesen lässt: schwerer Betrug.

Denn nach ihrer Zeit als Familienministerin für die ÖVP erhielt Karmasin 2017 noch eine Fortzahlung ihrer Bezüge. Das wäre rechtlich auch erlaubt gewesen – hätte es keine sonstige Erwerbstätigkeit gegeben. Die hatte Karmasin aber offenbar, wie weitere Ermittlungen gezeigt haben. Nach einer Recherche-Anfrage des ORF zu dem Thema überwies Karmasin rund 60.000 Euro an den Bund zurück.

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