Abgasskandal

VW: Dreißigjährige Verjährungsfrist bei Klagen im Dieselskandal

Lagerung in einem VW-Werk in Wolfsburg, aufgenommen 2015.
Lagerung in einem VW-Werk in Wolfsburg, aufgenommen 2015.APA/AFP/TOBIAS SCHWARZ
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Auch bei Klagen gegen eine juristische Person kann die lange Verjährungsfrist gelten, entschied der Oberste Gerichtshof.

Wien. Wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des VW-Dieselskandals geht, ist immer wieder auch die Verjährung ein Thema. Gilt die kurze, dreijährige Verjährungsfrist? Oder doch die dreißigjährige, die in bestimmten Sonderfällen greift? Im zweiteren Fall hätten auch Geschädigte, die bisher nichts unternommen haben, um ihre Ansprüche zu wahren, immer noch Chancen.

Erst kürzlich vermeldete der Verbraucherschutzverein (VSV), dass sich die Aussichten österreichischer Kläger bei einer Prozessführung in Deutschland in diesem Punkt verbessert haben dürften: Das Landgericht Braunschweig gehe davon aus, dass bei solchen Klagen österreichisches Recht anzuwenden sei. Und laut einem dazu eingeholten Rechtsgutachten komme im Fall von Arglist oder Betrug die dreißigjährige Verjährungsfrist zur Anwendung.

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