HTL-Schüler in Schubhaft: Beschwerde gegen Polizei

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HTLSchueler Schubhaft Beschwerde gegen(c) FABRY Clemens
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Unter dubiosen Umständen hat ein 24-jähriger Nigerianer zwei Tage in Schubhaft verbracht. Sein Rechtsvertreter plant eine Schubhaftbeschwerde, die Grünen eine Anfrage bei Ministerin Fekter.

Zwei Tage verbrachte der 24-jährige Nigerianer Code E. in Schubhaft im Wiener Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände - unter rechtswidrigen Umständen, wie sein Rechtsvertreter und die Grünen finden. Der Jurist Tim Außerhuber vom MigrantInnenverein St. Marx bereitet deshalb eine Schubhaftbeschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) vor, während die Grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun am Freitag eine Anfrage an Innenministerin Maria Fekter einbringen will.

Code E. ist am Sonntagabend von zwei Polizisten aus einem Flüchtlingsheim der Diakonie abgeholt worden und sollte ursprünglich am heutigen Donnerstag um 0.20 mit einem Flugzeug nach Lagos gebracht werden. Am Dienstagabend war er überraschend auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem es Kritik sowohl an den Haftbedingungen als auch an der Abschiebung trotz laufendem Bleiberechtsverfahren gegeben hat. Die Entscheidung für die Freilassung fiel im Innenministerium, wie dort Sprecher Rudolf Gollia dem "Standard" bestätigte.

Beschwerde wegen mehreren Verstößen

Bereits am Dienstag hat Rechtsvertreter Tim Außerhuber gegenüber DiePresse.com eine Schubhaftbeschwerde beim UVS angekündigt - aus mehreren Gründen: Code E. wäre länger als die gesetzlich erlaubten 72 Stunden in Schubhaft gewesen, wenn er wirklich bis zu seiner geplanten Abschiebung in der Nacht auf Donnerstag geblieben wäre. Weiters sei ihm wiederholt der Kontakt zu seinem Klienten verweigert worden, während die Polizisten zu Code E. gesagt hätten, dass der Rechtsvertreter nicht erschienen sei. In seiner Verzweiflung habe sich Code E. mit einem scharfen Gegenstand den Oberkörper aufgeritzt und verbrachte mehrere Stunden in einer Isolationszelle.

Außerdem stoße er sich an dem Punkt, dass Code E. am Montag nachträglich ein Bescheid ausgestellt wurde, er sei in "Gelinderen Mitteln" und nicht in Schubhaft, er müsse dabei aber im Polizeianhaltezentrum bleiben. Zur Erklärung: "Gelinderes Mittel" heißt normalerweise, dass man in seiner normalen Wohnumgebung bleibt und sich einmal täglich bei der Polizei meldet.

Korun will "Dunkelziffer" wissen

Die Grüne Abgeordnete Alev Korun wird am morgigen Freitag eine Anfrage zu dem Fall und zum Fremdenrecht allgemein einbringen, kündigt sie im Gespräch mit DiePresse.com an. Darin geht es - neben den oben erwähnten Punkten - auch um die Frage, wie viele ähnliche Fälle es in der Vergangenheit gegeben habe. "Der junge Mann hatte das Glück, dass er einen Rechtsbeistand hatte. Mich interessiert die Dunkelziffer", so Korun. Viele Personen würden in Schubhaft verschwinden, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Außerdem wolle sie wissen, warum im Fall Code E. zwei Behörden - die Fremdenpolizei und die MA 35 der Stadt Wien - gegeneinander arbeiten. 

Code E. hat nach seiner Flucht aus Nigeria im Jahr 2003 in Österreich um Asyl angesucht, im November 2009 wurde der Antrag abgelehnt und die Ausweisung beantragt. Im März 2010 stellte er einen Antrag auf Niederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen, der derzeit noch von der MA 35 der Stadt Wien geprüft wird.

Code E. hat ihn Wien die Hauptschule abgeschlossen und besucht im dritten Jahr die Abendschule der HTL Ottakring. Bis zu seiner Inhaftierung hat er bei Redmail als Zeitungsausträger gearbeitet. Diese Stelle wurde mittlerweile durch einen anderen besetzt, Code E. hat aber eine Zusage vom Arbeitgeber, dass er wieder beschäftigt wird, erzählt seine Betreuerin Ursula Omoregie vom Verein Schmetterling. Er versuche, nach seiner Schubhaft "wieder sein Leben auf die Reihe zu bringen".

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